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29.02.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Weniger Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen

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Die Bundesregierung wird sich in den nächsten Wochen mit der Missbrauchsbekämpfung bei Leiharbeit und Werkverträgen befassen.

Der Bundesrat möchte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vor Ausbeutung schützen und hat sich mit einer entsprechenden Entschließung an die Bundesregierung gewandt.

Die Bundesregierung soll zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen, der u.a. eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten einführen, den sog. „Equal-Pay“-Grundsatz etablieren und dem Betriebsrat mehr Informationsrechte einräumen wird. Die Länderkammer möchte auch den Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher verbieten und die „Vorratsverleiherlaubnis“ abschaffen.

Lohndumping und schlechte Arbeitsbedingungen

In der Vergangenheit seien Leiharbeit und Werkverträge verstärkt zum Einfallstor für Lohndumping und schlechte Arbeitsbedingungen genutzt worden, heißt es in der Entschließung. Stammbelegschaften würden durch Werkvertragsbeschäftigte ersetzt, die in der Regel sogar noch schlechtere Löhne erhielten als Leiharbeitskräfte. Diese wiederum bekämen schon durchschnittlich 43 Prozent weniger als Festangestellte. Etwa die Hälfte der Leiharbeit-Jobs ende nach weniger als drei Monaten und führe die Betroffenen damit oftmals direkt in den Hartz-IV-Bezug. Der Bundesrat hatte bereits im September 2013 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Missbrauchsbekämpfung (BR-Drs. 687/13 (B) – PDF, 175 KB) beschlossen, den der Deutsche Bundestag bislang nicht aufgegriffen hat.

(Bundesrat, PM vom 26.02.2016 / Viola C. Didier)


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