• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Weniger Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen

29.02.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Weniger Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen

Beitrag mit Bild

Die Bundesregierung wird sich in den nächsten Wochen mit der Missbrauchsbekämpfung bei Leiharbeit und Werkverträgen befassen.

Der Bundesrat möchte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vor Ausbeutung schützen und hat sich mit einer entsprechenden Entschließung an die Bundesregierung gewandt.

Die Bundesregierung soll zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen, der u.a. eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten einführen, den sog. „Equal-Pay“-Grundsatz etablieren und dem Betriebsrat mehr Informationsrechte einräumen wird. Die Länderkammer möchte auch den Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher verbieten und die „Vorratsverleiherlaubnis“ abschaffen.

Lohndumping und schlechte Arbeitsbedingungen

In der Vergangenheit seien Leiharbeit und Werkverträge verstärkt zum Einfallstor für Lohndumping und schlechte Arbeitsbedingungen genutzt worden, heißt es in der Entschließung. Stammbelegschaften würden durch Werkvertragsbeschäftigte ersetzt, die in der Regel sogar noch schlechtere Löhne erhielten als Leiharbeitskräfte. Diese wiederum bekämen schon durchschnittlich 43 Prozent weniger als Festangestellte. Etwa die Hälfte der Leiharbeit-Jobs ende nach weniger als drei Monaten und führe die Betroffenen damit oftmals direkt in den Hartz-IV-Bezug. Der Bundesrat hatte bereits im September 2013 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Missbrauchsbekämpfung (BR-Drs. 687/13 (B) – PDF, 175 KB) beschlossen, den der Deutsche Bundestag bislang nicht aufgegriffen hat.

(Bundesrat, PM vom 26.02.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Bacho Foto/fotolia.com


26.01.2026

Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa

Die EU hat die Schwellenwerte für die Prüfungspflicht angepasst, um der Inflation Rechnung zu tragen; viele Länder sind dieser Anhebung gefolgt.

weiterlesen
Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa

Steuerboard

Vincent Walch


23.01.2026

Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Mit Urteil vom 04.12.2025 (4 K 1564/24) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20.000 € kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt und somit nicht steuerbefreit ist.

weiterlesen
Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Meldung

©jat306/fotolia.com


23.01.2026

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Durch die gezielte Abschaffung von Berichtspflichten sollen sowohl Unternehmen als auch Behörden deutlich entlastet werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)