25.10.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Weniger Menschen zahlen in die bAV ein

Obwohl der Stellenwert der betrieblichen Altersversorgung (bAV) steigt, gehen die eigenen Vorsorgeaktivitäten von Arbeitnehmer*innen zurück, zeigt eine aktuelle Studie.

Beitrag mit Bild

©DOC RABE Media/fotolia.com

Die aktuelle Deloitte-Studie zur betrieblichen Altersversorgung zeigt, dass die Inflation einen Einfluss darauf nimmt, wie für die Rente gespart wird. Die Mehrheit der Befragten (52 %) erwartet durch die gestiegene Inflation deutliche oder sogar dramatische Einbußen in ihrer Altersvorsorge. 37 % geben an, die bAV nun als wichtiger anzusehen als im Vorjahr. Gleichzeitig zahlen jedoch 10 % der befragten Personen weniger selbst Beiträge in ihre bAV ein (37 %). Eine besonders geringe Teilnahmequote (19 %) zeigen ältere Arbeitnehmer*innen mit einem geringen Bruttoeinkommen – für diese Gruppe wäre es allerdings besonders wichtig, da sie voraussichtlich kein ausreichendes Alterseinkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten wird.

Kein wahrnehmbares und flächendeckendes Angebot

„Kein Geld übrig“ ist aber nur der zweithäufigste Grund, der die Befragten daran hindert, an der Entgeltumwandlung teilzunehmen. Ganze 45 % gaben an, dass ihr Arbeitgeber keine bAV zur Altersvorsorge anbietet, auch nicht im Rahmen der Entgeltumwandlung. „Hier spielt einerseits das unzureichende Angebot, andererseits aber auch die mangelnde Kenntnis berufstätiger Personen über die Leistungen ihres Arbeitgebers hinein. Proaktive Kommunikation und ein Arbeitgeberzuschuss können die Teilnahmequote substanziell erhöhen“, ordnet Jens Denfeld, Deloitte Pension Expert, ein.

Welche Rolle spielt die Größe des Arbeitgebers?

Erstmals wurde in diesem Jahr auch die Größe des Arbeitgebers als Einflussfaktor analysiert. Die Ergebnisse der Studie zeigen: Die Vorsorge der Arbeitnehmer*innen bei kleinen Unternehmen ist deutlich schwächer ausgeprägt als bei großen. Beispielsweise ist die Entgeltumwandlungsquote bei Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern nicht einmal halb so hoch (23 %) wie bei Unternehmen mit 1.000 und mehr (52 %).

 


Deloitte vom 20.10.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Christian Hesse


18.02.2026

Die Zurechnungsquote der Zurechnungsbesteuerung – eine Momentaufnahme

Liegen die Voraussetzungen der sog. Zurechnungsbesteuerung vor, werden die Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung oder vergleichbaren Vermögensmasse (bspw. einem US-Trust) vorrangig dem unbeschränkt steuerpflichtigen Stifter oder sonst den Bezugs- und Anfallsberechtigten „entsprechend ihrem Anteil zugerechnet“. Wie aber lässt sich dieser Anteil bei solchen Nachfolgevehikeln, die naturgemäß keine Beteiligung vermitteln, überhaupt bestimmen?

weiterlesen
Die Zurechnungsquote der Zurechnungsbesteuerung – eine Momentaufnahme

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


18.02.2026

ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18

IFRS 18 verändert zwar nicht die Bewertung, wohl aber die Darstellung der finanziellen Leistung und greift damit tief in Reporting, Kennzahlenlogik und Kapitalmarktkommunikation ein.

weiterlesen
ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


18.02.2026

Rekordzahlen beim Bildungsurlaub

Eine aktuelle Untersuchung zum Bildungsurlaub belegt mit einem Rekord von 1,2 Millionen Beschäftigten, dass derzeit der Schwerpunkt auf Gesundheitsseminaren liegt.

weiterlesen
Rekordzahlen beim Bildungsurlaub
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)