25.10.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Weniger Menschen zahlen in die bAV ein

Obwohl der Stellenwert der betrieblichen Altersversorgung (bAV) steigt, gehen die eigenen Vorsorgeaktivitäten von Arbeitnehmer*innen zurück, zeigt eine aktuelle Studie.

Beitrag mit Bild

©DOC RABE Media/fotolia.com

Die aktuelle Deloitte-Studie zur betrieblichen Altersversorgung zeigt, dass die Inflation einen Einfluss darauf nimmt, wie für die Rente gespart wird. Die Mehrheit der Befragten (52 %) erwartet durch die gestiegene Inflation deutliche oder sogar dramatische Einbußen in ihrer Altersvorsorge. 37 % geben an, die bAV nun als wichtiger anzusehen als im Vorjahr. Gleichzeitig zahlen jedoch 10 % der befragten Personen weniger selbst Beiträge in ihre bAV ein (37 %). Eine besonders geringe Teilnahmequote (19 %) zeigen ältere Arbeitnehmer*innen mit einem geringen Bruttoeinkommen – für diese Gruppe wäre es allerdings besonders wichtig, da sie voraussichtlich kein ausreichendes Alterseinkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten wird.

Kein wahrnehmbares und flächendeckendes Angebot

„Kein Geld übrig“ ist aber nur der zweithäufigste Grund, der die Befragten daran hindert, an der Entgeltumwandlung teilzunehmen. Ganze 45 % gaben an, dass ihr Arbeitgeber keine bAV zur Altersvorsorge anbietet, auch nicht im Rahmen der Entgeltumwandlung. „Hier spielt einerseits das unzureichende Angebot, andererseits aber auch die mangelnde Kenntnis berufstätiger Personen über die Leistungen ihres Arbeitgebers hinein. Proaktive Kommunikation und ein Arbeitgeberzuschuss können die Teilnahmequote substanziell erhöhen“, ordnet Jens Denfeld, Deloitte Pension Expert, ein.

Welche Rolle spielt die Größe des Arbeitgebers?

Erstmals wurde in diesem Jahr auch die Größe des Arbeitgebers als Einflussfaktor analysiert. Die Ergebnisse der Studie zeigen: Die Vorsorge der Arbeitnehmer*innen bei kleinen Unternehmen ist deutlich schwächer ausgeprägt als bei großen. Beispielsweise ist die Entgeltumwandlungsquote bei Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern nicht einmal halb so hoch (23 %) wie bei Unternehmen mit 1.000 und mehr (52 %).

 


Deloitte vom 20.10.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Meldung

©marteck/fotolia.com


12.12.2025

BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Das Urteil des BGH schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Zugang von Insolvenzverwaltern zu prüfungsrelevanten Unterlagen.

weiterlesen
BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


12.12.2025

ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Der ISSB plant, bis zur COP17 der Konvention über die biologische Vielfalt im Oktober 2026 einen Entwurf für naturbezogene Offenlegungspflichten vorzulegen.

weiterlesen
ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank