25.10.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Weniger Menschen zahlen in die bAV ein

Obwohl der Stellenwert der betrieblichen Altersversorgung (bAV) steigt, gehen die eigenen Vorsorgeaktivitäten von Arbeitnehmer*innen zurück, zeigt eine aktuelle Studie.

Beitrag mit Bild

©DOC RABE Media/fotolia.com

Die aktuelle Deloitte-Studie zur betrieblichen Altersversorgung zeigt, dass die Inflation einen Einfluss darauf nimmt, wie für die Rente gespart wird. Die Mehrheit der Befragten (52 %) erwartet durch die gestiegene Inflation deutliche oder sogar dramatische Einbußen in ihrer Altersvorsorge. 37 % geben an, die bAV nun als wichtiger anzusehen als im Vorjahr. Gleichzeitig zahlen jedoch 10 % der befragten Personen weniger selbst Beiträge in ihre bAV ein (37 %). Eine besonders geringe Teilnahmequote (19 %) zeigen ältere Arbeitnehmer*innen mit einem geringen Bruttoeinkommen – für diese Gruppe wäre es allerdings besonders wichtig, da sie voraussichtlich kein ausreichendes Alterseinkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten wird.

Kein wahrnehmbares und flächendeckendes Angebot

„Kein Geld übrig“ ist aber nur der zweithäufigste Grund, der die Befragten daran hindert, an der Entgeltumwandlung teilzunehmen. Ganze 45 % gaben an, dass ihr Arbeitgeber keine bAV zur Altersvorsorge anbietet, auch nicht im Rahmen der Entgeltumwandlung. „Hier spielt einerseits das unzureichende Angebot, andererseits aber auch die mangelnde Kenntnis berufstätiger Personen über die Leistungen ihres Arbeitgebers hinein. Proaktive Kommunikation und ein Arbeitgeberzuschuss können die Teilnahmequote substanziell erhöhen“, ordnet Jens Denfeld, Deloitte Pension Expert, ein.

Welche Rolle spielt die Größe des Arbeitgebers?

Erstmals wurde in diesem Jahr auch die Größe des Arbeitgebers als Einflussfaktor analysiert. Die Ergebnisse der Studie zeigen: Die Vorsorge der Arbeitnehmer*innen bei kleinen Unternehmen ist deutlich schwächer ausgeprägt als bei großen. Beispielsweise ist die Entgeltumwandlungsquote bei Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern nicht einmal halb so hoch (23 %) wie bei Unternehmen mit 1.000 und mehr (52 %).

 


Deloitte vom 20.10.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©ChristianMüller/fotolia.com


23.03.2026

Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Der EuGH schützt Verbraucher vor zu früh beginnenden Verjährungsfristen bei missbräuchlichen Fremdwährungsdarlehen.

weiterlesen
Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


23.03.2026

BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Eine bloße Verpachtung des übernommenen Betriebs reicht für eine Geschäftsveräußerung umsatzsteuerlich nicht aus.

weiterlesen
BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Sponsored News


23.03.2026

ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten

Durch die CSRD und weitere neue Vorgaben entlang der Lieferkette stehen sowohl Unternehmen als auch Berater vor der Herausforderung, komplexe Regeln verlässlich zu interpretieren und prüfsichere Ergebnisse zu liefern. Während Unternehmen interne Prozesse, Maßnahmen und Datenstrukturen aufbauen müssen, benötigen Berater eine solide Grundlage für die Begleitung ihrer Mandanten.

weiterlesen
ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)