In einer Simulationsstudie hat das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) die Wirkungen des Mindestlohns auf die geschlechtsspezifische Lohnlücke untersucht. Dabei wurde die Lohnlücke für verschiedene Szenarien berechnet und welche Beschäftigungseffekte durch den Mindestlohn entstehen.
Die mittlere unbereinigte Lohnlücke lag vor der Einführung des Mindestlohns zum 1. Januar 2015 bei 19,6 Prozent. Das heißt, Frauen verdienen demnach durchschnittlich 19,6 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Die Lücke ist am unteren Ende der Lohnverteilung ausgeprägter als am oberen Ende. Im Szenario der HWWI-Simulationsstudie, in dem von Null-Beschäftigungseffekten ausgegangen wird, zeigt sich nach Einführung des Mindestlohns eine deutliche Verringerung der durchschnittlichen Lohnlücke um 2,5 Prozentpunkte (pp) auf 17,1 Prozent. Dabei konzentriert sich der Effekt vollständig auf die unteren drei 5 Prozent-Quantile der Lohnverteilung. Die Einführung des Mindestlohnes bei konstant gehaltener Beschäftigung reduziert daher vor allem die Klebeeffekte im unteren Einkommensbereich.
Abmilderung der Lohnlücke nur am unteren Rand der Einkommensverteilung
Die simulierten Beschäftigungseffekte unterscheiden sich vor allem je nach Marktmodell und unterstellter Lohnelastizität der Arbeitsnachfrage. Bei einer Arbeitsnachfrage von -0,2 (-1,2) verlieren 5 Prozent (24,3 Prozent) der vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten bzw. 0,6 Prozent (3 Prozent) aller Beschäftigten ihren Job. Bei einer sechsfach stärkeren Arbeitsnachfragereaktion verfünffachen sich also die Beschäftigungsverluste. Fazit: Die Einführung des Mindestlohns kann durchaus zu einer Reduktion der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern führen. Die Abmilderung der Einkommensungleichheit insbesondere am unteren Rand der Einkommensverteilung wird allerdings mit gewissen Beschäftigungsverlusten erkauft.
(HWWI / Viola C. Didier)