• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Weniger Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen dank Mindestlohn?

15.06.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Weniger Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen dank Mindestlohn?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

In einer Simulationsstudie hat das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) die Wirkungen des Mindestlohns auf die geschlechtsspezifische Lohnlücke untersucht. Dabei wurde die Lohnlücke für verschiedene Szenarien berechnet und welche Beschäftigungseffekte durch den Mindestlohn entstehen.

Die mittlere unbereinigte Lohnlücke lag vor der Einführung des Mindestlohns zum 1. Januar 2015 bei 19,6 Prozent. Das heißt, Frauen verdienen demnach durchschnittlich 19,6 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Die Lücke ist am unteren Ende der Lohnverteilung ausgeprägter als am oberen Ende. Im Szenario der HWWI-Simulationsstudie, in dem von Null-Beschäftigungseffekten ausgegangen wird, zeigt sich nach Einführung des Mindestlohns eine deutliche Verringerung der durchschnittlichen Lohnlücke um 2,5 Prozentpunkte (pp) auf 17,1 Prozent. Dabei konzentriert sich der Effekt vollständig auf die unteren drei 5 Prozent-Quantile der Lohnverteilung. Die Einführung des Mindestlohnes bei konstant gehaltener Beschäftigung reduziert daher vor allem die Klebeeffekte im unteren Einkommensbereich.

Abmilderung der Lohnlücke nur am unteren Rand der Einkommensverteilung

Die simulierten Beschäftigungseffekte unterscheiden sich vor allem je nach Marktmodell und unterstellter Lohnelastizität der Arbeitsnachfrage. Bei einer Arbeitsnachfrage von -0,2 (-1,2) verlieren 5 Prozent (24,3 Prozent) der vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten bzw. 0,6 Prozent (3 Prozent) aller Beschäftigten ihren Job. Bei einer sechsfach stärkeren Arbeitsnachfragereaktion verfünffachen sich also die Beschäftigungsverluste. Fazit: Die Einführung des Mindestlohns kann durchaus zu einer Reduktion der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern führen. Die Abmilderung der Einkommensungleichheit insbesondere am unteren Rand der Einkommensverteilung wird allerdings mit gewissen Beschäftigungsverlusten erkauft.

(HWWI / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


23.01.2025

BFH: Keine Gewerbesteuer-Hinzurechnung bei Außenwerbung

Das Urteil schafft Rechtssicherheit für Unternehmen der Werbebranche, insbesondere in Bezug auf die Abgrenzung zwischen Werkverträgen und Mietverträgen.

weiterlesen
BFH: Keine Gewerbesteuer-Hinzurechnung bei Außenwerbung

Steuerboard

Raphael Baumgartner / Michael Forchhammer


23.01.2025

Doppelbesteuerung des Carried Interest in grenzüberschreitenden Fällen – Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 08.10.2024

Das FG Schleswig-Holstein hat in einem aktuellen Urteil vom 08.10.2024 (3 K 37/22) als erstes Finanzgericht in Deutschland über die Einordnung des Carried Interest im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG für Zwecke eines DBA entschieden.

weiterlesen
Doppelbesteuerung des Carried Interest in grenzüberschreitenden Fällen – Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 08.10.2024

Meldung

nito500/123rf.com


23.01.2025

EU-Kommission plant Plattform zur Bekämpfung des Menschenhandels

Die EU-Kommission wird ihre Arbeit gegen Menschenhändler weiter intensivieren, unter anderem durch die Einrichtung einer Plattform zur Bekämpfung des Menschenhandels.

weiterlesen
EU-Kommission plant Plattform zur Bekämpfung des Menschenhandels

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank