• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Weniger Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen dank Mindestlohn?

15.06.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Weniger Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen dank Mindestlohn?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

In einer Simulationsstudie hat das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) die Wirkungen des Mindestlohns auf die geschlechtsspezifische Lohnlücke untersucht. Dabei wurde die Lohnlücke für verschiedene Szenarien berechnet und welche Beschäftigungseffekte durch den Mindestlohn entstehen.

Die mittlere unbereinigte Lohnlücke lag vor der Einführung des Mindestlohns zum 1. Januar 2015 bei 19,6 Prozent. Das heißt, Frauen verdienen demnach durchschnittlich 19,6 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Die Lücke ist am unteren Ende der Lohnverteilung ausgeprägter als am oberen Ende. Im Szenario der HWWI-Simulationsstudie, in dem von Null-Beschäftigungseffekten ausgegangen wird, zeigt sich nach Einführung des Mindestlohns eine deutliche Verringerung der durchschnittlichen Lohnlücke um 2,5 Prozentpunkte (pp) auf 17,1 Prozent. Dabei konzentriert sich der Effekt vollständig auf die unteren drei 5 Prozent-Quantile der Lohnverteilung. Die Einführung des Mindestlohnes bei konstant gehaltener Beschäftigung reduziert daher vor allem die Klebeeffekte im unteren Einkommensbereich.

Abmilderung der Lohnlücke nur am unteren Rand der Einkommensverteilung

Die simulierten Beschäftigungseffekte unterscheiden sich vor allem je nach Marktmodell und unterstellter Lohnelastizität der Arbeitsnachfrage. Bei einer Arbeitsnachfrage von -0,2 (-1,2) verlieren 5 Prozent (24,3 Prozent) der vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten bzw. 0,6 Prozent (3 Prozent) aller Beschäftigten ihren Job. Bei einer sechsfach stärkeren Arbeitsnachfragereaktion verfünffachen sich also die Beschäftigungsverluste. Fazit: Die Einführung des Mindestlohns kann durchaus zu einer Reduktion der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern führen. Die Abmilderung der Einkommensungleichheit insbesondere am unteren Rand der Einkommensverteilung wird allerdings mit gewissen Beschäftigungsverlusten erkauft.

(HWWI / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Sebastian Löcherbach


24.07.2026

Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage

Die Gebühren für eine verbindliche Auskunft bemessen sich nach dem Gegenstandswert und können bei Nachfolge- und Umstrukturierungssachverhalten erhebliche Größenordnungen erreichen.

weiterlesen
Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage

Meldung

©maho/fotolia.com


24.07.2026

Falsche Kilometerangaben beim Firmenwagen führen zu Steuerhinterziehung

Bei Firmenwagen müssen Kilometerangaben gegenüber Arbeitgeber und Finanzamt vollständig, richtig und nachvollziehbar sein.

weiterlesen
Falsche Kilometerangaben beim Firmenwagen führen zu Steuerhinterziehung

Meldung

peshkova/123rf.com


24.07.2026

KI-Ausfall würde viele Beschäftigte sofort ausbremsen

KI ist für viele Beschäftigte kein Zusatzwerkzeug mehr, sondern eine unverzichtbare Grundlage ihrer täglichen Arbeit.

weiterlesen
KI-Ausfall würde viele Beschäftigte sofort ausbremsen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht