• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Weniger Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen

13.03.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Weniger Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen

Beitrag mit Bild

©helmutvogler/fotolia.com

Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften vorgeschlagen, mit denen alternative Finanzierungsquellen gefördert und Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen abgebaut werden sollen. Dies ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion.

Aufbauend auf den seit dem Startschuss für die Kapitalmarktunion im Jahr 2015 bereits erzielten Fortschritten werden die Vorschläge vom 12.03.2018 den grenzüberschreitenden Markt für Investmentfonds voranbringen, den EU-Markt für gedeckte Schuldverschreibungen als Quelle langfristiger Finanzierungsmittel fördern und den Anlegerschutz bei grenzüberschreitenden Wertpapier- und Forderungsgeschäften verbessern. Die Vorschläge im Einzelnen:

Europäische gedeckte Schuldverschreibungen

Die Kommission schlägt gemeinsame Vorschriften – eine Richtlinie und eine Verordnung – für gedeckte Schuldverschreibungen vor. Mit ausstehenden Beträgen in Höhe von 2,1 Billionen Euro zählt der Markt für gedeckte Schuldverschreibungen derzeit zu den größten Schuldverschreibungsmärkten in der EU. Die europäischen Banken sind weltweit führend auf diesem Markt, der in vielen EU-Mitgliedstaaten eine wichtige langfristige Finanzierungsquelle darstellt.

Grenzüberschreitender Vertrieb von Investmentfonds

Investmentfonds sind ein wichtiges Instrument, mit dem der Wirtschaft private Ersparnisse zugeleitet und die Finanzierungsmöglichkeiten der Unternehmen erweitert werden können. Der EU-Markt für Investmentfonds hat ein Volumen von insgesamt 14,3 Billionen Euro. Sein Potenzial ist jedoch noch nicht voll ausgeschöpft. So sind nur knapp über ein Drittel (37 %) der OGAW-Fonds und rund 3 % der alternativen Investmentfonds (AIF) für den Vertrieb in mehr als drei Mitgliedstaaten registriert. Dies ist unter anderem auf regulatorische Hindernisse zurückzuführen, die den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds derzeit behindern. Mit dem Vorschlag sollen diese Hindernisse für alle Arten von Investmentfonds ausgeräumt werden, sodass der grenzüberschreitende Vertrieb einfacher, schneller und kostengünstiger wird.

Vorschriften für grenzüberschreitende Forderungs- und Wertpapiergeschäfte

Bei der Forderungsübertragung überträgt ein Gläubiger eine Forderung gegen Zahlung auf eine andere Person. Unternehmen nutzen diesen Mechanismus, um Liquidität und Zugang zu Krediten zu erhalten. Derzeit besteht keine Rechtssicherheit dahin gehend, nach welchem nationalen Recht in einem grenzüberschreitenden Fall festzustellen ist, wer Inhaber der übertragenen Forderung ist. Die neuen Vorschriften stellen klar, nach welchem Recht solche Streitfälle beigelegt werden. Die Kommission hat ferner eine Mitteilung angenommen, mit der klargestellt werden soll, nach welchem nationalen Recht festzustellen ist, wer bei einem grenzüberschreitenden Geschäft Inhaber eines Wertpapiers ist. Eine verbesserte Rechtssicherheit wird grenzüberschreitende Investitionen, den Zugang zu günstigeren Krediten und die Marktintegration fördern.

(EU-Kommission, EU Aktuell vom 12.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


23.01.2025

BFH: Keine Gewerbesteuer-Hinzurechnung bei Außenwerbung

Das Urteil schafft Rechtssicherheit für Unternehmen der Werbebranche, insbesondere in Bezug auf die Abgrenzung zwischen Werkverträgen und Mietverträgen.

weiterlesen
BFH: Keine Gewerbesteuer-Hinzurechnung bei Außenwerbung

Steuerboard

Raphael Baumgartner / Michael Forchhammer


23.01.2025

Doppelbesteuerung des Carried Interest in grenzüberschreitenden Fällen – Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 08.10.2024

Das FG Schleswig-Holstein hat in einem aktuellen Urteil vom 08.10.2024 (3 K 37/22) als erstes Finanzgericht in Deutschland über die Einordnung des Carried Interest im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG für Zwecke eines DBA entschieden.

weiterlesen
Doppelbesteuerung des Carried Interest in grenzüberschreitenden Fällen – Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 08.10.2024

Meldung

nito500/123rf.com


23.01.2025

EU-Kommission plant Plattform zur Bekämpfung des Menschenhandels

Die EU-Kommission wird ihre Arbeit gegen Menschenhändler weiter intensivieren, unter anderem durch die Einrichtung einer Plattform zur Bekämpfung des Menschenhandels.

weiterlesen
EU-Kommission plant Plattform zur Bekämpfung des Menschenhandels

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank