13.07.2020

Arbeitsrecht, Meldung

Weniger Dienstreisen nach Corona

Beitrag mit Bild

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com

Unternehmen planen auch nach Corona weniger Dienstreisen. 57 % der deutschen Unternehmen halten es für wahrscheinlich, dass sie ihre Geschäftsreisen dauerhaft einschränken als Folge der Corona-Krise. Das geht aus der Konjunkturumfrage des ifo Instituts hervor.

Die Industrie rechnet mit 64 % weniger Dienstreisen, gefolgt von den Dienstleistern mit 60 %. „Die Folgen der Corona-Krise werden manche Branchen noch sehr lange begleiten, beispielsweise Fluggesellschaften, Bahnen, Hotels und Restaurants“, erklärt ifo-Forscher Stefan Sauer. Weniger betroffen sind der Handel mit 39 % und der Bau mit 29 %.

Wer reduziert Dienstreisen am meisten?

In der Industrie besonders wenig reisen wollen in Zukunft die Pharmabranche mit 80 %, die Hersteller von Computern mit 77 %, die Hersteller von Glas und Keramik mit 72 % sowie die Chemie mit 71 % und die Getränkehersteller mit 71 %. Außerdem wollen weniger reisen vor allem IT-Dienstleister und Unternehmensberater mit jeweils 80 % sowie Firmen aus Forschung und Entwicklung zu 74 %, aus Werbung und Marktforschung zu 72 %.

Im Handel ist vor allem der Großhandel betroffen, wo 46 % der Unternehmen weniger Dienstreisen vornehmen wollen. Im Einzelhandel sind es 31 %.

(ifo Institut, PM vom 23.06.2020/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Stotax Personal (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Meldung

©pixelrobot/123rf.com


13.11.2025

BGH bestätigt Zulässigkeit der Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA

Der BGH hat entschieden, dass Mobilfunkanbieter sogenannte Positivdaten wie Namen und Vertragsstatus ihrer Kunden an die SCHUFA übermitteln dürfen.

weiterlesen
BGH bestätigt Zulässigkeit der Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA

Meldung

©animaflora/fotolia.com


13.11.2025

Grundstücksunternehmen: Wertanlagen können Steuervergünstigung kosten

Das Halten von Oldtimern im Betriebsvermögen einer grundstücksverwaltenden GmbH gilt als schädliche Nebentätigkeit und führt zum Verlust der erweiterten Gewerbesteuerkürzung.

weiterlesen
Grundstücksunternehmen: Wertanlagen können Steuervergünstigung kosten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank