13.07.2020

Arbeitsrecht, Meldung

Weniger Dienstreisen nach Corona

Beitrag mit Bild

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com

Unternehmen planen auch nach Corona weniger Dienstreisen. 57 % der deutschen Unternehmen halten es für wahrscheinlich, dass sie ihre Geschäftsreisen dauerhaft einschränken als Folge der Corona-Krise. Das geht aus der Konjunkturumfrage des ifo Instituts hervor.

Die Industrie rechnet mit 64 % weniger Dienstreisen, gefolgt von den Dienstleistern mit 60 %. „Die Folgen der Corona-Krise werden manche Branchen noch sehr lange begleiten, beispielsweise Fluggesellschaften, Bahnen, Hotels und Restaurants“, erklärt ifo-Forscher Stefan Sauer. Weniger betroffen sind der Handel mit 39 % und der Bau mit 29 %.

Wer reduziert Dienstreisen am meisten?

In der Industrie besonders wenig reisen wollen in Zukunft die Pharmabranche mit 80 %, die Hersteller von Computern mit 77 %, die Hersteller von Glas und Keramik mit 72 % sowie die Chemie mit 71 % und die Getränkehersteller mit 71 %. Außerdem wollen weniger reisen vor allem IT-Dienstleister und Unternehmensberater mit jeweils 80 % sowie Firmen aus Forschung und Entwicklung zu 74 %, aus Werbung und Marktforschung zu 72 %.

Im Handel ist vor allem der Großhandel betroffen, wo 46 % der Unternehmen weniger Dienstreisen vornehmen wollen. Im Einzelhandel sind es 31 %.

(ifo Institut, PM vom 23.06.2020/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Stotax Personal (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.12.2025

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen werden aufgrund einer zentralen Verfahrensumstellung nicht mehr sofort beim Finanzamt ausgestellt.

weiterlesen
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


02.12.2025

Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Das FG BW entschied, dass das Finanzamt für die Kosten des Verkehrswertgutachtens aufkommen muss, da es das Grundstück überbewertet hatte.

weiterlesen
Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


02.12.2025

Zur Streupflichtverletzung auf dem Betriebsgelände

Das LG München hat klargestellt, dass auf Betriebs- oder Kundenparkplätzen keine flächendeckende Räum- und Streupflicht besteht.

weiterlesen
Zur Streupflichtverletzung auf dem Betriebsgelände

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank