• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Weiterer Schritt zur Bekämpfung von Geoblocking

07.12.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Weiterer Schritt zur Bekämpfung von Geoblocking

Beitrag mit Bild

Nach Auffassung des DAV darf bei einer Regulierung des Geoblocking nicht übersehen werden, dass Schutzrechte stets territorial beschränkt sind. Geoblocking kann notwendig sein, um die Verletzung von Schutzrechten zu vermeiden.

Kunden im Online-Handel sollen nicht länger ungerechtfertigt aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihrer Niederlassung diskriminiert werden, dies sieht der Entwurf der Geoblocking-Verordnung vor, der im Kontext der Strategie für den digitalen Binnenmarkt und der Binnenmarkt-Strategie steht.

Am 28.11.2016 hat der Rat für Wettbewerbsfähigkeit seine allgemeine Ausrichtung zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission  zur Bekämpfung von ungerechtfertigtem Geoblocking zwischen Mitgliedstaaten angenommen. Der Rat schränkt den Entwurf der Kommission dabei etwas ein. So wollte es die EU-Kommission Verkäufern und Dienstleistern untersagen, ihre Angebote im Internet abhängig von der Herkunft der IP-Adresse ihrer Kunden unterschiedlich zu bepreisen oder ihre Geschäftsbedingungen zu variieren.

Preisdifferenzierung wird nicht verboten

Die Minister betonen nun, dass Preisdifferenzierung nicht verboten werden sollte und es Anbietern weiter freistehen müsse, unterschiedliche AGB für den Zugang parat zu halten und bestimmte Kundengruppen in bestimmten Hoheitsgebieten gezielt anzusprechen. Im Unterschied zur Kommission will der Rat zudem Online-Händler nicht verpflichten, Waren an Kunden außerhalb des Mitgliedstaats, für den sie die Lieferung anbieten, zu versenden. Kommission und Rat sind sich einig, dass der Vertrieb urheberrechtsgeschützter Online-Inhalte wie Musik, Filme oder E-Books nicht von der Verordnung erfasst werden soll, da hier die Verordnung zur Portabilität anwendbar sein soll. Nun muss das EU-Parlament seinen Bericht vorlegen, damit der Trilog beginnen kann.

(DAV, Europa im Überblick vom 06.12.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Hardy Fischer


26.08.2026

Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Wird ein bebautes Grundstück zu einem Gesamtkaufpreis erworben, muss dieser für Zwecke der steuerlichen Abschreibung in einen Anteil für Grund und Boden sowie einen Anteil für das Gebäude aufgeteilt werden.

weiterlesen
Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


26.08.2026

Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Bei der tariflichen Überlastquote zählen auch Beschäftigte mit Altersteilzeit außerhalb des persönlichen Tarifgeltungsbereichs mit.

weiterlesen
Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Meldung

©faithie/123rf.com


26.08.2026

Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft

Auch ohne CSRD-Pflicht können KMU künftig verstärkt zur Bereitstellung standardisierter Nachhaltigkeitsdaten aufgefordert werden.

weiterlesen
Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht