• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Weitere Steuererleichterungen bei Elektromobilität

24.10.2016

Meldung, Steuerrecht

Weitere Steuererleichterungen bei Elektromobilität

Beitrag mit Bild

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Förderung der Elektromobilität zugestimmt. Unter anderem ist das Aufladen privater Elektro- oder Hybridfahrzeuge im Betrieb des Arbeitgebers, das bislang als sog. geldwerter Vorteil versteuert werden musste, künftig steuerfrei.

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Förderung der Elektromobilität zugestimmt. Unter anderem ist das Aufladen privater Elektro- oder Hybridfahrzeuge im Betrieb des Arbeitgebers, das bislang als sog. geldwerter Vorteil versteuert werden musste, künftig steuerfrei.

Käufer von Elektro-Autos erhalten durch das neue Gesetz weitere Steuererleichterungen. Die seit dem 1. Januar 2016 geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung von E-Autos wird auf zehn Jahre verlängert. Mit dem Gesetz hat der Gesetzgeber einige wichtige Maßnahmen geschaffen, die eine Besteuerung des geldwerten Vorteils für die Nutzung und das Aufladen eines Elektrofahrzeugs (Privat- oder Firmenwagen) für Arbeitgeber erleichtern.

Arbeitgeber werden am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligt

Auch das Aufladen privater Elektro- oder Hybridfahrzeuge im Betrieb des Arbeitgebers, das bislang als sog. geldwerter Vorteil versteuert werden musste, ist künftig steuerfrei. Gleiches gilt auch für S-Pedelecs, also zulassungspflichtige Elektrofahrräder, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren können. Zusätzlich wird die Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer begünstigt. Die Steuerbefreiung des Ladestroms gilt auch für betriebliche Fahrzeuge, die der Arbeitnehmer privat nutzen kann.

Mehr zum Thema

RA Dr. Monika Wünnemann beschäftigt sich ausführlich mit dem aktuellen „Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr“, den neu eingeführten und bisher geltenden steuerlichen Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge bei der KraftSt, LSt und Stromsteuer. Sie finden den Fachbeitrag in DER BETRIEB Nr. 42 vom 21.10.2016, Seite 2438 ff. sowie online unter DB1218197.

(Bundesrat vom 14.10.2016/ DER BETRIEB / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


10.09.2026

Public Procurement Act: EU-Vergaberecht vor dem Systemwechsel

Die EU-Kommission schlägt ein einheitliches, digitaleres und flexibleres Vergaberecht vor, das Bürokratie abbauen und Wettbewerb fördern soll.

weiterlesen
Public Procurement Act: EU-Vergaberecht vor dem Systemwechsel

Meldung

tashka2000/123rf.com


10.09.2026

BFH bestätigt Steuerpflicht der Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale durfte bei Arbeitnehmern abhängig vom persönlichen Steuersatz besteuert werden.

weiterlesen
BFH bestätigt Steuerpflicht der Energiepreispauschale

Steuerboard

Oskar Meyn / Nina Ilka


09.09.2026

Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Mit der EU-Geldwäsche-Verordnung gelten ab dem 10.07.2027 umfassend erweiterte Meldepflichten zum Transparenzregister.

weiterlesen
Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht