• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Weitere Modernisierungen bei der Steuererklärung

01.02.2016

Meldung, Steuerrecht

Weitere Modernisierungen bei der Steuererklärung

Beitrag mit Bild

Steuererklärung vereinfacht? Der Bundesrat will eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Papierbelege – immerhin müssen diese aber dann nicht mehr eingereicht werden.

Der Bundesrat hat zur geplanten Modernisierung der Steuererklärung Stellung genommen. Es werden unter anderem weitere Änderungen zur Reduzierung des Bürokratieaufwands vorgeschlagen.

Die Bundesregierung plant, das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen. Es soll künftig vollständig elektronisch erledigt werden können: Von der Steuererklärung über den Steuerbescheid bis hin zu einem möglichen Rechtsbehelf. Eine Verpflichtung zur elektronischen Abwicklung von Steuerangelegenheiten ist aber nicht geplant.

Aufbewahren statt einreichen

Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass Papierbelege – wie beispielsweise Spendenquittungen – nicht mehr einzureichen, sondern nur noch aufzubewahren sind. Der Bundesrat fordert eine Verlängerung der vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf zwei Jahre.

(Bundesrat vom 29.01.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Kara / fotolia.com


23.07.2026

Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

Das EEG 2027 soll überhöhte Windkraftpachten begrenzen und deren Einhaltung durch Wirtschaftsprüfer absichern.

weiterlesen
Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

Thomas Ubber


23.07.2026

Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen – eine gute Mogelpackung!

Den Vorgaben der EU-Mindestlohn-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2041) entsprechend hat das Bundeskabinett am 22.07.2026 den „Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen“ verabschiedet.

weiterlesen
Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen – eine gute Mogelpackung!

Meldung

©gguy/fotolia.com


23.07.2026

Cum-Ex-Fonds: Bank haftet nicht für Anlegerschäden

Kein Schadensersatz für die Anleger eines Luxemburger Fonds gegen eine Bank, dem eine verbotene Cum-Ex-Struktur zugrunde lag.

weiterlesen
Cum-Ex-Fonds: Bank haftet nicht für Anlegerschäden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht