Die Bundesregierung will weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auf den Weg bringen. Der von ihr eingebrachte Gesetzentwurf zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung sieht neue Kompetenzen für die Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden der Länder vor.
Künftig sollen Ausweispapiere nicht nur der Zollverwaltung, sondern auch Bediensteten der zuständigen Landesbehörden vorgelegt werden müssen. Die Landesbehörden erhalten zudem weitere Prüfungsbefugnisse. Zollbehörden dürfen in Zukunft Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abfragen.
Erweiterter Ausschluss bei Ausschreibungen
Zu den weiteren Maßnahmen gehört der Ausschluss von Bewerbern, die bereits Vorschriften zur Verhinderung von Schwarzarbeit in Konflikt gekommen sind, von der Teilnahme an Ausschreibungen. Bisher wurden solche Bewerber schon von Bauaufträgen ausgeschlossen. Künftig erfolgt auch ein Ausschluss von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit besonders im Taxigewerbe. Die Bundesregierung stimmt den Vorschlägen der Länder zu.
(Dt. Bundestag, hib vom 18.10.2016 / Viola C. Didier)