• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Weitere ISA E-DE: Entwürfe mit Modifikationen zu nationalen Besonderheiten

09.05.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Weitere ISA E-DE: Entwürfe mit Modifikationen zu nationalen Besonderheiten

Beitrag mit Bild

©BachoFoto/fotolia.com

Die International Standards on Auditing (ISA) werden unter Berücksichtigung nationaler Modifikationen unmittelbar angewendet. Diese sog. ISA DE fassen gemeinsam mit bestimmten, weiterhin geltenden IDW Prüfungsstandards die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung zusammen.

Nachdem bereits insgesamt 18 ISA [E-DE] vom Hauptfachausschuss veröffentlicht wurden, folgen nun die nächsten Entwürfe der um nationale Besonderheiten modifizierten Fassungen:

  • International Standard on Auditing 200: Übergeordnete Ziele des unabhängigen Prüfers und Grundsätze einer Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing (ISA E-DE 200)
  • International Standard on Auditing 210: Vereinbarung der Auftragsbedingungen für Prüfungsaufträge (ISA E-DE 210)
  • International Standard on Auditing 230: Prüfungsdokumentation (ISA E-DE 230)
  • International Standard on Auditing 250 (Revised): Berücksichtigung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften bei einer Abschlussprüfung (ISA E-DE 250 (Revised))
  • International Standard on Auditing 402: Überlegungen bei der Abschlussprüfung von Einheiten, die Dienstleister in Anspruch nehmen (ISA E-DE 402)
  • International Standard on Auditing 450: Beurteilung der während der Abschlussprüfung identifizierten falschen Darstellungen (ISA E-DE 450)
  • International Standard on Auditing 710: Vergleichsinformationen – Vergleichsangaben und Vergleichsabschlüsse (ISA E-DE 710)

Auch in diesen Standardentwürfen sind die zu beachtenden nationalen Besonderheiten in den ISA [DE] entweder als sog. „D.-Textziffern“ oder in der deutschen Übersetzung des Original-ISA-Textes in eckigen Klammern ergänzt.

Eine vollständige Fassung der Standardentwürfe und Downloads der D.-Textziffern enthält die IDW Website in der Rubrik Verlautbarungen/Entwürfe.

(IDW vom 08.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Meldung

©pixelrobot/123rf.com


13.11.2025

BGH bestätigt Zulässigkeit der Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA

Der BGH hat entschieden, dass Mobilfunkanbieter sogenannte Positivdaten wie Namen und Vertragsstatus ihrer Kunden an die SCHUFA übermitteln dürfen.

weiterlesen
BGH bestätigt Zulässigkeit der Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA

Meldung

©animaflora/fotolia.com


13.11.2025

Grundstücksunternehmen: Wertanlagen können Steuervergünstigung kosten

Das Halten von Oldtimern im Betriebsvermögen einer grundstücksverwaltenden GmbH gilt als schädliche Nebentätigkeit und führt zum Verlust der erweiterten Gewerbesteuerkürzung.

weiterlesen
Grundstücksunternehmen: Wertanlagen können Steuervergünstigung kosten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank