26.11.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Weihnachtsgeld: Wer darf sich freuen?

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Nur etwa die Hälfte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland können sich derzeit über die Zahlung eines Weihnachtsgeldes freuen. Laut einer aktuellen Auswertung des Internetportals lohnspiegel.de erhalten 53 % aller Beschäftigten diese Jahressonderzahlung.

Zwischen Anfang 2018 und Oktober 2019 haben sich mehr als 139.000 Beschäftigte an der Online-Befragung beteiligt, die vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird.

„Am höchsten stehen die Chancen auf ein Weihnachtsgeld, wenn das Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden ist“, so der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. Hier bekommen nach den Daten des Lohnspiegels 76 % der Beschäftigten ein Weihnachtsgeld, verglichen mit nur 42 % in Betrieben ohne Tarifvertrag. Neben der Tarifbindung lässt sich eine Reihe weiterer Merkmale identifizieren, die die Chancen auf Weihnachtsgeld erhöhen:

West/Ost-Gefälle auch beim Weihnachtsgeld

Nach wie vor gibt es bedeutsame Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. In Westdeutschland bekommen 56 %, in Ostdeutschland nur 41 % der Befragten Weihnachtsgeld. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Tarifbindung in Ostdeutschland deutlich niedriger ist als im Westen.

Gleichberechtigung Fehlanzeige

Frauen erhalten seltener Weihnachtsgeld als Männer. Bei den Frauen sind es 50 %, bei den Männern dagegen 55 %. Auch hier spielt die Tarifbindung eine wichtige Rolle: Frauen arbeiten häufiger als Männer in Branchen wie z. B. dem Einzelhandel, wo die Tarifbindung in den letzten Jahren besonders stark zurückgegangen ist. Aber auch Vollzeit/Teilzeit spielt eine Rolle. Bei Vollzeitbeschäftigten ist der Erhalt von Weihnachtsgeld mit 54 % deutlich wahrscheinlicher als bei Teilzeitbeschäftigten, von denen nur 47 % eine entsprechende Sonderzahlung erhalten.

Wie hoch fallen die Sonderzahlungen aus?

Das Weihnachtsgeld wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. Die in den einzelnen Tarifverträgen festgelegten Prozentsätze haben sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert. In den Branchen, in denen in diesem Jahr Lohnerhöhungen vereinbart wurden, sind auch die tariflichen Weihnachtsgelder entsprechend gestiegen.

Ein vergleichsweise hohes Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der chemischen Industrie, in der Druckindustrie, in der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie sowie in der Textilindustrie (Westfalen), bei denen die Jahressonderzahlung zwischen 95 bis 100 % eines Monatseinkommens liegt. Es folgen unter anderem die Bereiche Versicherungen (80 %), Einzelhandel (West: vorwiegend 62,5 %) sowie Metallindustrie (überwiegend 55 %). Im öffentlichen Dienst (Gemeinden, West) beträgt das Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe zwischen 52 und 80 % in Westdeutschland und zwischen 39 und 60 % in Ostdeutschland.

Unter den großen Wirtschaftszweigen sind Tarifbranchen ohne Weihnachtsgeld die absolute Ausnahme. Aktuell gehört hierzu vor allem noch das Gebäudereinigerhandwerk. Für die Tarifrunde 2020 haben sich die Tarifvertragsparteien jedoch verpflichtet, über einen Tarifvertrag zum Weihnachtsgeld zu verhandeln.

(Hans Böckler Stiftung, PM vom 13.11.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


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