Rund 54 Prozent der Beschäftigten in Deutschland erhalten eine Jahressonderzahlung in Form eines Weihnachtsgeldes, zeigt eine aktuelle Online-Umfrage. Allerdings ist es ungleich verteilt – je nachdem, ob nach Tarifvertrag bezahlt wird oder nicht.
Es gibt immense Unterschiede beim Weihnachtsgeld. Unter den Beschäftigten, in deren Betrieb ein Tarifvertrag gilt, erhalten 72 Prozent ein Weihnachtsgeld. Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, können sich nur 42 Prozent über die Sonderzahlung freuen. Nach wie vor gibt es auch Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. In Westdeutschland bekommen 56 Prozent, in Ostdeutschland 40 Prozent der Beschäftigten ein Weihnachtsgeld.
Gleichberechtigung Fehlanzeige
Frauen erhalten seltener Weihnachtsgeld als Männer. Bei den Frauen sind es 50 Prozent, bei den Männern dagegen 56 Prozent. Mitglieder einer Gewerkschaft sind dagegen im Vorteil: 66 Prozent von ihnen erhalten Weihnachtsgeld, Nichtmitglieder dagegen nur zu 51 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt die Online-Umfrage der Internetseite www.lohnspiegel.de, die vom WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird und an der sich rund 8.800 Beschäftigte beteiligt haben.
Spitzenreiter bleibt die Industrie
Grundsätzlich sehen in den meisten Wirtschaftszweigen die geltenden Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor. Es wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. Die in den einzelnen Tarifverträgen festgelegten Prozentsätze haben sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert. Dort, wo die Tarifabschlüsse dieses Jahr höher ausgefallen sind, steigen auch die tariflichen Weihnachtsgelder stärker. Die Spanne reicht von plus 1,0 Prozent in der Druckindustrie, 2,1 Prozent im Bankgewerbe, 2,4 Prozent im Versicherungsgewerbe, 2,8 Prozent in der chemischen Industrie West, über 3,4 Prozent in der Metallindustrie und 3,6 Prozent bei der Deutschen Bahn AG bis zu 5,1 Prozent in der Papier verarbeitenden Industrie.
Kein Weihnachtsgeld für Gebäudereiniger
Ein im Vergleich hohes Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der Chemieindustrie, in der Druckindustrie sowie in der Textilindustrie (Westfalen) – 95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens. Es folgen unter anderem die Bereiche Versicherungen (80 Prozent), Einzelhandel (West: vorwiegend 62,5 Prozent) sowie Metallindustrie (überwiegend 55 Prozent). Im öffentlichen Dienst (Gemeinden, West) beträgt das Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe zwischen 60 und 90 Prozent. Kein Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe Ost und im Gebäudereinigerhandwerk.
(Hans-Böckler-Stiftung / Viola C. Didier)