10.11.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Weihnachtsgeld: Wer bekommt was?

Beitrag mit Bild

©pattilabelle/fotolia.com

Im November können sich viele Beschäftigte wieder über Weihnachtsgeld freuen. Mit 55 % erhalten etwas mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer in Deutschland diese Jahressonderzahlung. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Auswertung des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung.

Die Chance, Weihnachtsgeld zu erhalten, ist unter den verschiedenen Beschäftigtengruppen sehr ungleich verteilt. Den größten Unterschied macht es, ob ein Unternehmen tarifgebunden ist oder nicht. Während 74 % aller Beschäftigten in Betrieben mit Tarifvertrag ein Weihnachtsgeld erhalten, sind es in Betrieben ohne Tarifvertrag nur 44 %. „Hinzu kommt“, so der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten, „dass in tarifgebundenen Betrieben die Beschäftigten in der Regel durch den Tarifvertrag einen rechtlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben. In nicht-tarifgebundenen Betrieben wird das Weihnachgeld hingegen oft nur als freiwillige Zahlung geleistet, die vom Unternehmen wieder eingestellt werden kann.“

West/Ost-Gefälle noch deutlich spürbar

Neben der Tarifbindung lassen sich eine Reihe weiterer Merkmale identifizieren, die die Chancen auf Weihnachtsgeld erhöhen. Nach wie vor gibt es bedeutsame Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. In Westdeutschland bekommen 57 %, in Ostdeutschland nur 43 % der Beschäftigten ein Weihnachtsgeld. Dies ist unmittelbar auch ein Ergebnis der unterschiedlich hohen Tarifbindung in Ost- und Westdeutschland. Auch Frauen erhalten seltener Weihnachtsgeld als Männer. Bei den Frauen sind es 49 %, bei den Männern dagegen 58 %.

Unterschiedliche Höhe in den Branchen

Insgesamt sehen in den meisten Wirtschaftszweigen die geltenden Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor. Ein vergleichsweise hohes Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der Chemieindustrie, in der Druckindustrie sowie in der Textilindustrie (Westfalen), bei denen die Jahressonderzahlung zwischen 95 bis 100 % eines Monatseinkommens liegt. Es folgen unter anderem die Bereiche Versicherungen (80 %), Einzelhandel (West: vorwiegend 62,5 %) sowie Metallindustrie (überwiegend 55 %). Im öffentlichen Dienst (Gemeinden, West) beträgt das Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe zwischen 53 und 82 %. In vielen Tarifbereichen haben die Beschäftigten in den neuen Ländern mittlerweile gleichgezogen. Weniger als ihre Kollegen im Westen erhalten die Ost-Beschäftigten z. B. in der Textilindustrie (60 %) oder im öffentlichen Dienst (Gemeinden: 41 – 62 %). Kein Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe Ost und im Gebäudereinigerhandwerk (West und Ost).

(Hans-Böckler-Stiftung, PM vom 07.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©momius/fotolia.com


05.02.2025

BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an

Mit dem JStG 2024 wurde der Umfang des an die Finanzbehörden zu übermittelnden Datensatzes der E-Bilanz erweitert; hierzu gibt es nun eine Klarstellung vom BMF.

weiterlesen
BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an

Meldung

©fotomek/fotolia.com


05.02.2025

BGH zu Negativzinsen auf Bankguthaben

Die aktuelle Entscheidung des BGH stärkt die Rechte der Bankkunden und setzt ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz im Finanzsektor.

weiterlesen
BGH zu Negativzinsen auf Bankguthaben

Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com


04.02.2025

Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Unternehmen müssen tatsächliche Emissionsdaten ihrer Lieferanten melden – rund drei Viertel sind dazu nicht oder nur teilweise in der Lage.

weiterlesen
Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank