Die Zahlung von Weihnachtsgeld bestimmt sich entweder durch Tarifverträge oder sie beruht auf „freiwilligen“ Leistungen des Arbeitgebers. Bei mehrjährigen Wiederholungen kann sie auch zum Gewohnheitsrecht werden und damit verpflichtend sein. In der Praxis werden jedoch in Unternehmen ohne Tarifvertrag deutlich seltener Weihnachtsgelder ausgezahlt: Nach der aktuellen Auswertung der WSI-Lohnspiegel-Datenbank bekommen mehr als drei Viertel (77 %) aller Beschäftigten in Betrieben mit Tarifvertrag Weihnachtsgeld, verglichen mit nur 41 % in Betrieben ohne Tarifbindung.
Weihnachtsgeld für verschiedene Beschäftigtengruppen
Neben der Tarifbindung lassen sich eine Reihe weiterer Merkmale identifizieren, die die Chancen auf Weihnachtsgeld erhöhen:
West/Ost: Nach wie vor gibt es bedeutsame Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. In Westdeutschland bekommen 55 %, in Ostdeutschland nur 40 % der Befragten Geld zur Weihnachtszeit. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Tarifbindung in Ostdeutschland deutlich niedriger ist als im Westen.
Männer/Frauen: Frauen erhalten seltener Weihnachtsgeld als Männer. Bei den Frauen sind es 50 %, bei den Männern dagegen 54 %.
Vollzeit/Teilzeit: Bei Vollzeitbeschäftigten ist der Erhalt von Weihnachtsgeld mit 53 % wahrscheinlicher als bei Teilzeitbeschäftigten, von denen nur 47 % eine entsprechende Sonderzahlung erhalten.
Befristet/unbefristet: Noch ausgeprägter sind die Unterschiede zwischen Beschäftigten mit einem befristeten oder einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Während lediglich 45 % der Beschäftigten mit Befristung Weihnachtsgeld erhalten, sind es bei den Unbefristeten 53 %.
Hohe Varianz bei der Höhe des tarifvertraglichen Weihnachtsgeldes
In den meisten großen Tarifbranchen existieren gültige tarifvertragliche Bestimmungen zu Sonderzahlungen, die zum Jahresende fällig werden. Die Höhe der tarifvertraglich vereinbarten Sonderzahlung weist dabei eine hohe Varianz auf, die bei den mittleren Entgeltgruppen von 250 Euro in der Landwirtschaft bis zu 3.715 Euro in der chemischen Industrie reicht.
Nur wenige Branchen haben beim Weihnachtsgeld einen Pauschalbetrag festgelegt. In den meisten Fällen wird das Weihnachtsgeld hingegen als fester Prozentsatz vom Monatsentgelt berechnet. Das Weihnachtsgeld in der chemischen Industrie wurde 2021 von 95 auf 100 % eines tariflichen Monatseinkommens erhöht. Das private Verkehrsgewerbe (NRW) verzeichnete eine Steigerung von 80-90 auf 100 %. Im brandenburgischen Einzelhandel wurde es von 52 auf 54 % angehoben. Erhöhungen gab es schließlich auch im Bauhauptgewerbe, die je nach Beschäftigtengruppe unterschiedlich ausfallen.
Zuschlag statt Sonderzahlung
Nach wie vor kein Weihnachtsgeld gibt es im Gebäudereinigerhandwerk. Das Gleiche gilt für das ostdeutsche Bewachungsgewerbe, während in einigen westdeutschen Regionen das Weihnachtsgeld erst ab einer bestimmten Anzahl von Berufsjahren gezahlt wird. Als teilweisen Ausgleich für das fehlende Weihnachtsgeld wurde im Gebäudereinigerhandwerk für die Jahre 2021 bis 2023 erstmals ein sogenannter „Weihnachtsbonus“ vereinbart. Hierbei können die Beschäftigten zwischen einem Zuschlag von 150 % auf den Stundenlohn für ihre am 24.12. oder am 31.12. geleistete Arbeit und einer bezahlten Freistellung am 24.12. oder am 31.12. wählen.
Die hier ausgewerteten Daten beruhen auf einer Online-Befragung, an der sich zwischen Anfang November 2020 und Ende Oktober 2021 rund 57.000 Beschäftigte mit mehr als einem Jahr Berufserfahrung beteiligt haben.