• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Weibliche DAX-Vorstände verdienen deutlich mehr als Männer

30.10.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Weibliche DAX-Vorstände verdienen deutlich mehr als Männer

Die Gehälter der DAX-Vorstände sinken über alle Indizes hinweg – allerdings sinkt die Vergütung weiblicher Vorstände um 0,2 %, während männliche Vorstände mit einem Rückgang um 0,4 % leben müssen.

Beitrag mit Bild

©BachoFoto/fotolia.com

Nach einem deutlichen Plus von 24 % im Vorjahr mussten die Vorstände deutscher Spitzenunternehmen (DAX, MDAX und SDAX) im vergangenen Jahr leichte Gehaltseinbußen hinnehmen: Die durchschnittliche Gesamtvergütung aller Vorstandsmitglieder (einschließlich CEOs) sank um 0,8 % von 2,41 auf 2,39 Millionen Euro. Die Vorstandsvorsitzenden verzeichneten dabei einen Rückgang um 1,7 % auf 3,2 Millionen Euro. Bei „einfachen“ Vorstandsmitgliedern wurde ein Rückgang von minus 8,3 % registriert.

Frauen liegen weiter vorn

Die Frauen liegen weiter vorn, verdienten aber ebenfalls weniger als im Vorjahr: Top-Managerinnen (ohne CEOs) erhielten 2022 eine Gesamtvergütung von im Schnitt gut 2,42 Millionen Euro und damit 352.000 Euro mehr als ihre männlichen Kollegen. Diese erhielten im vergangenen Geschäftsjahr durchschnittlich rund 2,07 Millionen Euro. Während die weiblichen Vorstandsmitglieder einen Rückgang bei der Gesamtvergütung um 0,2 % verzeichneten, schrumpfte die Vergütung der Männer um 0,4 %.

Dies sind die Ergebnisse des „Mixed Compensation Barometers“ von EY. Berücksichtigt wurden ausschließlich Vorstandsmitglieder, die das komplette Geschäftsjahr im Vorstand vertreten waren, und Vorstandsmitglieder, bei denen sämtliche Vergütungskomponenten vollständig offengelegt wurden. Analysiert wurden die Unternehmen, die im Jahr 2022 Mitglied im jeweiligen Index waren.

Ukraine-Krieg, Lieferkettenprobleme, Energiepreise

Bereits im achten Jahr lag 2022 die Gesamtdirektvergütung der Frauen oberhalb der ihrer männlichen Kollegen in vergleichbaren Positionen. Der Gehaltsvorsprung weiblicher Vorstandsmitglieder stieg zudem leicht von 348 auf 352 Tausend Euro.

Ausschlaggebend für die deutlich höhere Vergütung weiblicher Vorstandsmitglieder ist das hohe Gehaltsniveau und ihr Gehaltsvorsprung im DAX. So verdienten weibliche DAX-Vorstände im vergangenen Jahr durchschnittlich 3,2 Millionen Euro und damit 122 Tausend Euro mehr als ihre männlichen Kollegen, die auf durchschnittlich 3,08 Millionen Euro kamen. Dabei verbuchten die Vorstände im DAX besonders starke Einbußen: Die Gesamtdirektvergütung für weibliche Vorstandsmitglieder sank um 7,3 %, während ihre männlichen Kollegen einen Rückgang von 8,7 % verzeichneten.

„Der Grund für die insgesamt eher schwache Gehaltsentwicklung war die Entwicklung des operativen Geschäfts und des Aktienkurses, die weniger positiv verlief als zunächst erwartet. Der Krieg in der Ukraine, Lieferkettenprobleme und stark gestiegene Energiepreise haben viele optimistische Prognosen zu Makulatur werden lassen – die hoch gesteckten Ziele, an deren Erreichen die Auszahlung variabler Gehaltsbestandteile geknüpft waren, wurden vielfach teils deutlich verfehlt – mit Folgen für die Gehaltsentwicklung. Und da im DAX variable Gehaltsbestandteile eine besonders große Rolle spielen, waren die Einbußen im DAX entsprechend deutlich“, erklärt Jens Massmann, Partner und zuständig für Vorstandsvergütung bei EY.


EY vom 27.10.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


16.09.2025

Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Dachflächenvermietung für Photovoltaik führt nicht zur Betriebsaufspaltung, wenn die Stromerzeugung im Gesamtunternehmen nur eine untergeordnete Rolle spielt.

weiterlesen
Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


16.09.2025

Jeder vierte Beschäftigte sucht nach einem neuen Job

Die Wechselbereitschaft unter Beschäftigten ist so hoch wie nie; vor allem junge Talente fordern mehr Gehalt und eine Unternehmenskultur, die zum Bleiben motiviert.

weiterlesen
Jeder vierte Beschäftigte sucht nach einem neuen Job

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


15.09.2025

Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Trickbetrug am Telefon führt trotz hohem Vermögensverlust nicht zu einer steuerlichen Entlastung, entschied das Finanzgericht Münster.

weiterlesen
Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank