• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Weg zur Arbeit: Welche Umwege sind versichert?

09.11.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Weg zur Arbeit: Welche Umwege sind versichert?

Beitrag mit Bild

Wer auf dem Weg zur Arbeit einen Abstecher beim Bäcker macht, ist auf diesem Umwegen nicht versichert.

Wenn Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder zurück einen Unfall haben, erhalten sie in der Regel Hilfe von der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser Schutz gilt nur für die direkte Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. In bestimmten Fällen sind aber auch Umwege versichert.

„Die direkte Strecke zwischen Wohnung und Arbeit muss nicht unbedingt die kürzeste sein“, erklärt Sandra Kollecker, Sozialversicherungsrechtsexpertin der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). „Es geht hier eher darum, dass man direkt von A nach B fährt und keine Zwischenziele ansteuert. Selbstverständlich darf man dabei auch eine möglichst verkehrsgünstige und sichere Route wählen.“

Fahrgemeinschaften versichert

Auch wer eine Fahrgemeinschaft nutzt, die verschiedene Wohnungen und Arbeitsstätten anfährt, braucht keine Angst um den Versicherungsschutz zu haben. „Übrigens muss eine Fahrgemeinschaft nicht zwangsläufig nur aus Berufstätigen bestehen“, fügt Kollecker hinzu. „Wenn Eltern ihre Kinder auf dem Weg zur Arbeit zum Kindergarten oder zur Schule bringen, ist dies ebenfalls eine unfallversicherte Fahrgemeinschaft.“

Einkäufe nicht versichert

Wer dagegen morgens noch schnell zum Bäcker fährt oder nachmittags einen Abstecher zum Supermarkt macht, ist auf diesen Umwegen in der Regel nicht versichert. Denn das Einkaufen gehört zum Privatleben und damit der Weg zum Laden ebenso. „Der Versicherungsschutz ist auf solchen Umwegen zumindest unterbrochen, bis man die direkte Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wieder erreicht“, erklärt Kollecker. „Dauert die Unterbrechung des Heimwegs länger als zwei Stunden, so zählt auch der restliche Weg zur Freizeit und ist dann nicht mehr versichert.“

(BGW PM vom 5.11.15 / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Steuerboard

Christian Hesse


18.02.2026

Die Zurechnungsquote der Zurechnungsbesteuerung – eine Momentaufnahme

Liegen die Voraussetzungen der sog. Zurechnungsbesteuerung vor, werden die Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung oder vergleichbaren Vermögensmasse (bspw. einem US-Trust) vorrangig dem unbeschränkt steuerpflichtigen Stifter oder sonst den Bezugs- und Anfallsberechtigten „entsprechend ihrem Anteil zugerechnet“. Wie aber lässt sich dieser Anteil bei solchen Nachfolgevehikeln, die naturgemäß keine Beteiligung vermitteln, überhaupt bestimmen?

weiterlesen
Die Zurechnungsquote der Zurechnungsbesteuerung – eine Momentaufnahme

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


18.02.2026

ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18

IFRS 18 verändert zwar nicht die Bewertung, wohl aber die Darstellung der finanziellen Leistung und greift damit tief in Reporting, Kennzahlenlogik und Kapitalmarktkommunikation ein.

weiterlesen
ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


18.02.2026

Rekordzahlen beim Bildungsurlaub

Eine aktuelle Untersuchung zum Bildungsurlaub belegt mit einem Rekord von 1,2 Millionen Beschäftigten, dass derzeit der Schwerpunkt auf Gesundheitsseminaren liegt.

weiterlesen
Rekordzahlen beim Bildungsurlaub
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)