• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Weg frei für Zusammenschluss von Europcar und Buchbinder

28.07.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Weg frei für Zusammenschluss von Europcar und Buchbinder

Beitrag mit Bild

©js-photo/fotolia.com

Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss von Europcar SA, Paris, und Buchbinder Gruppe, Regensburg, freigegeben. Beide Unternehmen sind im Bereich Autovermietung tätig, v.a. in der Kurzzeitvermietung von PKW und von Nutzfahrzeugen für Privat- und für Geschäftskunden.

Bei der Prüfung durch das Bundeskartellamt wurde berücksichtigt, dass der deutsche Markt für die Autovermietung sehr heterogen ist. Neben einigen größeren Anbietern gibt es zahlreiche regionale Anbieter. Zudem gibt es mit Geschäftskunden und Privatkunden unterschiedliche Abnehmergruppen und mit Pkw und Nutzfahrzeugen unterschiedliche Produkte. Diese Tatsache könnte eine jeweils separate Marktabgrenzung rechtfertigen. „Auf keinem der abgegrenzten Märkte kommt es zu der Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung. Starke Wettbewerber und weitere Faktoren sprachen gegen eine erhebliche Behinderung wesentlichen Wettbewerbes“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

(BKartA, PM vom 27.07.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©vege/fotolia.com


11.07.2025

Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Der neue Gesetzentwurf bringt Verbraucherrechte ins digitale Zeitalter: Einfacher Widerruf, klarere Informationen und weniger Papierkram stehen im Mittelpunkt.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com


11.07.2025

62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Trotz regulatorischer Unsicherheiten und komplexer Anforderungen erkennen viele Mittelständler die Chancen von Nachhaltigkeit für Effizienz, Markenstärke und Risikoprävention.

weiterlesen
62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


10.07.2025

BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen bleiben laut BFH vertraulich. Ein Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht nicht.

weiterlesen
BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank