19.11.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

Wechselkurse: Änderungen zu IAS 21

Der IASB hat Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen veröffentlicht. Ziel der Änderungen ist es, klarzustellen, wie Unternehmen Abschlüsse von einer nicht-hochinflationären Währung in eine hochinflationäre Darstellungswährung umzurechnen haben.

Beitrag mit Bild

©ChristianMüller/fotolia.com

Die Änderungen an IAS 21 gehen auf eine Anfrage an das IFRS Interpretations Committee aus dem Jahr 2020 zurück. Die Anfrage zielte darauf ab, wie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines ausländischen Geschäftsbetriebs von einer nicht-hochinflationären funktionalen Währung in die hochinflationäre Darstellungswährung des Mutterunternehmens umzurechnen ist. Darüber hinaus wurde dieser Sachverhalt dem vergleichbaren Fall — der Umrechnung des Abschlusses eines Einzelunternehmens von einer nicht-hochinflationären funktionalen Währung in eine hochinflationäre Darstellungswährung — gleichgestellt.

Die Änderungen in IAS 21 stellen nun klar, dass

  • wenn ein Unternehmen Beträge aus einer funktionalen Währung, die die Währung eines Nicht-Hochinflationslandes ist, in eine Darstellungswährung umrechnet, die die Währung eines Hochinflationslandes ist, diese Beträge – einschließlich der Vergleichsbeträge – unter Verwendung des Stichtagskurses des letzten Bilanzstichtags umzurechnen sind
  • wenn die Darstellungswährung des Unternehmens nicht mehr hochinflationär ist und die funktionale Währung weiterhin die Währung eines Nicht-Hochinflationslandes bleibt, das Unternehmen prospektiv die derzeit geltenden Vorschriften des IAS 21 für solche Fälle anzuwenden hat. Vergleichsbeträge werden dabei nicht angepasst.

Das Unternehmen hat außerdem anzugeben, wenn es diese Umrechnungsmethode auf den eigenen Abschluss oder auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines ausländischen Geschäftsbetriebs angewandt hat. Darüber hinaus sind für diese ausländischen Geschäftsbetriebe zusammengefasste Finanzinformationen zu veröffentlichen.

Ausnahmeregelung zur Umrechnungsmethode

Zudem hat das IASB eine Ausnahmeregelung von der oben genannten Umrechnungsmethode für Unternehmen eingeführt, die neben IAS 21 auch IAS 29 anwenden und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines ausländischen Geschäftsbetriebs gemäß den Änderungen umrechnen müssen.

Die Änderungen an IAS 21 treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 01.01.2027 beginnen. Sie sind rückwirkend unter Berücksichtigung bestimmter Übergangsbestimmungen anzuwenden.

Der Änderungsstandard ist nur beim IASB und nur kostenpflichtig erhältlich.


DRSC vom 18.11.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


30.01.2026

Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Nur wenn Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel transparent und zuverlässig sind, könnten Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen.

weiterlesen
Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


30.01.2026

Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Die Anforderungen an Verbote religiöser Kleidung und Symbole am Arbeitsplatz sind hoch – und gelten in gleichem Maße für Arbeitnehmer in beliehenen Unternehmen mit mutmaßlich konfliktgefährdeten Tätigkeiten wie der Sicherheitskontrolle an Flughäfen.

weiterlesen
Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


30.01.2026

Kein Betriebsrat per App

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

weiterlesen
Kein Betriebsrat per App
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)