13.08.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Was tun mit Low-Performern?

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Der Betrieb

Eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung wegen Minderleistung eines Arbeitnehmers ist nicht unproblematisch und wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf. Und sogar das BAG sieht im Kündigungsschutzprozess Probleme im Falle der qualitativen Minderleistung.

Das Thema Low-Performer hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Dies wird auch daran deutlich, dass die Gerichte sich im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren in regelmäßigen Abständen mit Fragen der Minderleistung auseinandersetzen müssen. Bei Betrachtung der Verfahren stellt sich mitunter die Frage, ob nicht unter konsequenter Anwendung der bestehenden Anpassungs- und Entwicklungsmöglichkeiten ein sinnvoller Erhalt der Arbeitsverhältnisse möglich gewesen wäre.

Was bedeutet Minderleistung?

Eine Kündigung wegen Minderleistung setzt zunächst das Vorliegen einer solchen voraus. Dabei stellen sich verschiedene Fragen, beispielsweise, wie die konkret geschuldete Arbeitsleistung für die Prüfung der Arbeitsqualität und -quantität genau bestimmt werden kann bzw. welche Leistung der Arbeitnehmer konkret schuldet. Bei fehlender Erfüllung der Hauptleistungspflicht durch den Arbeitnehmer ist es dem Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen nach einhelliger Auffassung möglich, das Arbeitsverhältnis zu kündigen.

Personen- und verhaltensbedingte Kündigung

In Gestalt einer Minderleistung kommen vor allem eine personen- und verhaltensbedingte Kündigung in Betracht. Anknüpfungspunkt ist hierbei das negative Abweichen der vom Arbeitnehmer erbrachten Ist- von der geschuldeten Soll-Leistung. Eine personenbedingte Kündigung kommt dabei in Abgrenzung zur verhaltensbedingten Kündigung in Betracht, wenn den Arbeitnehmer kein Verschulden i.S. einer Vorwerfbarkeit trifft, dieser aber aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten und/oder Eigenschaften nicht mehr in der Lage ist, künftig seine vertragsgemäße Leistung zu erbringen.

Weitere Informationen

Lesen Sie mehr zum Thema Kündigungsschutzverfahren im Falle der Minderleistung im aktuellen Fachbeitrag „Zum (richtigen) Umgang mit Low-Performern“ von Dr. Christian Weber, Dokumentennummer DB0702890

(DER BETRIEB / Dr. Christian Weber / Viola C. Didier) 


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