31.03.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Was kostet ein Betriebsrat?

Beitrag mit Bild

Kostentragung ohne Grenzen? Eine gesetzliche Regelung einer Budgetierung von Betriebsratskosten wäre wünschenswert.

Reisekosten, Bewirtungskosten, Sachaufwand, Betriebsratsbüro, Prozesskosten & Co. Ein Betriebsrat kann erhebliche Kosten verursachen – und die Kostentragungspflicht liegt allein beim Arbeitgeber. Doch gibt es Grenzen?

Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die durch die Betriebsratstätigkeit entstehenden Kosten. Nach Maßgabe dieser Vorschrift ist er gegenüber dem Betriebsrat und den Betriebsratsmitgliedern zur Kostenerstattung bzw. zur Freistellung von Kosten verpflichtet. Die Kostenbelastung des Arbeitgebers kann daher ganz erheblich sein.

Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit müssen Beachtung

Einige aktuelle Streitfälle zeigen, dass die Kostentragungspflicht auch Grenzen hat. Meist ist streitig, ob und wann Kosten erforderlich und noch verhältnismäßig sind. Der Betriebsrat kann beispielsweise eine Freistellung nur verlangen, wenn er für diese Kosten auch tatsächlich in Anspruch genommen wird. Deshalb besteht z.B. kein Freistellungsanspruch, wenn ein gewerkschaftlicher Seminaranbieter die unmittelbar an den Arbeitgeber gerichtete Rechnung dem Betriebsrat mit der Bitte übersendet, die Seminarkosten gegenüber dem Arbeitgeber „einzuklagen“. Unter § 40 Abs. 1 BetrVG fallen auch nicht alle Aufwendungen eines einzelnen Betriebsratsmitglieds, die nur irgendwie im Zusammenhang mit seiner Betriebsratsmitgliedschaft stehen. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber keine Kosten erstatten, die dem Bereich der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind.

Mehr zum Thema

Wo es um Geld geht, gibt es häufig Streit. Dies gilt im besonderen Maße für die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers. Der Fachbeitrag „Kosten des Betriebsrats gem. § 40 BetrVG“ von RA/FAArbR Prof. Dr. Bernd Schiefer und RA Dr. Axel Borchard stellt die Problematik auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung übersichtlich und praxisnah dar. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 01.04.2016, Heft 13, Seite 770 – 777 oder online unter Dokumentennummer DB1192168


Weitere Meldungen


Meldung

©Butch/fotolia.com


28.11.2023

Beitragsbemessungsgrenzen 2024

Zu Anfang eines jeden Jahres steigen in der Regel die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung – so auch zum 1. Januar 2024.

weiterlesen
Beitragsbemessungsgrenzen 2024

Meldung

©Poca Wander Stock/istockphoto.com


28.11.2023

Etwa jedes achte Unternehmen nutzt KI

Etwa jedes achte Unternehmen (12 %) in Deutschland nutzt künstliche Intelligenz (KI) – am häufigsten im Controlling oder in der Finanzverwaltung.

weiterlesen
Etwa jedes achte Unternehmen nutzt KI

Meldung

©dogfella/123rf.com


27.11.2023

Zahlungen von 1,3 Mio. sind kein steuerfreies Trinkgeld

Geldgeschenke von sehr hohem Wert oder die einem Arbeitsentgelt entsprächen, sind nicht als steuerfreies Trinkgeld zu klassifizieren.

weiterlesen
Zahlungen von 1,3 Mio. sind kein steuerfreies Trinkgeld

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank