31.03.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Was kostet ein Betriebsrat?

Beitrag mit Bild

Kostentragung ohne Grenzen? Eine gesetzliche Regelung einer Budgetierung von Betriebsratskosten wäre wünschenswert.

Reisekosten, Bewirtungskosten, Sachaufwand, Betriebsratsbüro, Prozesskosten & Co. Ein Betriebsrat kann erhebliche Kosten verursachen – und die Kostentragungspflicht liegt allein beim Arbeitgeber. Doch gibt es Grenzen?

Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die durch die Betriebsratstätigkeit entstehenden Kosten. Nach Maßgabe dieser Vorschrift ist er gegenüber dem Betriebsrat und den Betriebsratsmitgliedern zur Kostenerstattung bzw. zur Freistellung von Kosten verpflichtet. Die Kostenbelastung des Arbeitgebers kann daher ganz erheblich sein.

Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit müssen Beachtung

Einige aktuelle Streitfälle zeigen, dass die Kostentragungspflicht auch Grenzen hat. Meist ist streitig, ob und wann Kosten erforderlich und noch verhältnismäßig sind. Der Betriebsrat kann beispielsweise eine Freistellung nur verlangen, wenn er für diese Kosten auch tatsächlich in Anspruch genommen wird. Deshalb besteht z.B. kein Freistellungsanspruch, wenn ein gewerkschaftlicher Seminaranbieter die unmittelbar an den Arbeitgeber gerichtete Rechnung dem Betriebsrat mit der Bitte übersendet, die Seminarkosten gegenüber dem Arbeitgeber „einzuklagen“. Unter § 40 Abs. 1 BetrVG fallen auch nicht alle Aufwendungen eines einzelnen Betriebsratsmitglieds, die nur irgendwie im Zusammenhang mit seiner Betriebsratsmitgliedschaft stehen. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber keine Kosten erstatten, die dem Bereich der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind.

Mehr zum Thema

Wo es um Geld geht, gibt es häufig Streit. Dies gilt im besonderen Maße für die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers. Der Fachbeitrag „Kosten des Betriebsrats gem. § 40 BetrVG“ von RA/FAArbR Prof. Dr. Bernd Schiefer und RA Dr. Axel Borchard stellt die Problematik auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung übersichtlich und praxisnah dar. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 01.04.2016, Heft 13, Seite 770 – 777 oder online unter Dokumentennummer DB1192168


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


13.05.2026

BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Auch ausländische Arbeitgeber können an deutschen Standorten der betrieblichen Mitbestimmung unterliegen, stellt das BAG klar.

weiterlesen
BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Steuerboard

Hanno Dassel / Michael Feldner


13.05.2026

Trusts im deutschen Steuerrecht

Trusts gehören im anglo-amerikanischen Rechtskreis zum üblichen Repertoire der Vermögensverwaltung und Nachfolgeplanung. Angesichts zunehmender globaler Mobilität gewinnt die rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Trusts auch in Deutschland stetig an Bedeutung.

weiterlesen
Trusts im deutschen Steuerrecht

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


13.05.2026

WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor

Nachhaltigkeitsprüfungen sollen künftig berufsrechtlich weitgehend wie gesetzliche Abschlussprüfungen behandelt werden.

weiterlesen
WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht