20.03.2024

Meldung, Steuerrecht

Was gehört zu den Masseverbindlichkeiten?

Die aus einer Zwangsversteigerung im Insolvenzverfahren resultierende Steuer ist nicht zwingend eine Masseverbindlichkeit, entschied das Finanzgericht Münster.

Beitrag mit Bild

©marteck/fotolia.com

Mit Urteil vom 25.01.2024 (10 K 1934/21 E) entschied das Finanzgericht Münster, dass die aus der Zwangsversteigerung eines Grundstücks resultierende Einkommensteuer keine Masseverbindlichkeit darstellt, wenn die Beschlagnahme vor und die Versteigerung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt ist.

Der Streitfall

Der Kläger ist als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Insolvenzschuldners bestellt worden. Das Finanzamt hatte bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund von Steuerschulden eine Zwangshypothek auf eine Eigentumswohnung des Insolvenzschuldners eintragen lassen und die Zwangsversteigerung beantragt, welche das Amtsgericht angeordnet hatte. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde die Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlagsbeschluss veräußert.

Einkommensteuer aufgrund Veräußerungsgewinn

Das Finanzamt ermittelte aus der Zwangsversteigerung einen Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG und setzte hierauf gegenüber dem Kläger Einkommensteuer fest, da es sich um eine Masseverbindlichkeit handle. Hiergegen wandte der Kläger ein, dass eine Zwangsversteigerung nur dann ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne von § 23 EStG darstelle, wenn der Grundstückseigentümer die Versteigerung durch Zahlung abwenden könne. Dies sei vorliegend wegen des Insolvenzverfahrens aber nicht der Fall. Darüber hinaus liege keine Masseverbindlichkeit vor, weil der Kläger weder die Verwertung der Immobilie betrieben habe noch an der Verteilung des Veräußerungserlöses beteiligt gewesen sei.

Erfolg vor dem Finanzgericht

Das Finanzgericht Münster hat der Klage vollumfänglich stattgegeben. Dabei hat es offengelassen, ob die Zwangsversteigerung im Streitfall tatsächlich den Tatbestand des § 23 EStG erfülle, denn jedenfalls handle es sich bei der Einkommensteuer nicht um eine Masseverbindlichkeit.

Dies folge daraus, dass die Zwangsvollstreckung bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingeleitet worden sei. Bereits durch den Beschluss des Amtsgerichts über die Anordnung der Zwangsversteigerung sei es zur Beschlagnahme des Grundstücks gekommen. Der Senat folgte damit dem zu einem gleich gelagerten Fall ergangenen Urteil des BFH vom 14.02.1978 (VIII R 28/73). Er grenzte sich zugleich von dem aktuelleren Urteil des BFH vom 07.07.2020 (VII R 13/19) ab, in dem die Zwangsversteigerung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingeleitet worden war. Anders als in diesem Fall habe der Kläger als Insolvenzverwalter von vornherein keine Möglichkeit gehabt, das beschlagnahmte Grundstück noch selbst zu verwerten, etwa durch eine freihändige Veräußerung.

Das FG hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Diese ist dort unter dem Az. IX R 6/24 anhängig.


FG Münster vom 15.03.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Emanuel Benning


10.07.2026

Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Steuerliche Fragen der Nachfolgeplanung finden sich häufig im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie im Ertragsteuerrecht vor dem Finanzgericht wieder. Hiervon macht ein aktuelles Urteil des FG Baden-Württemberg eine Ausnahme – und ist für die Arbeit der Berater aber nicht minder relevant.

weiterlesen
Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Meldung

Der Betrieb


10.07.2026

Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Das OLG Köln hat eine Werbung der Lufthansa untersagt, dass nachhaltiger Flugkraftstoff die Emissionen des konkret gebuchten Fluges reduziere.

weiterlesen
Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


10.07.2026

Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht

Besonders stark zugenommen haben Rechtsstreitigkeiten neben dem Arbeitsrecht auch im Lebensbereich Miete und Wohnen.

weiterlesen
Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht