26.10.2015

Meldung, Steuerrecht

Was bringt das Steueränderungsgesetz?

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Auch mit diesem „Jahressteuergesetz“ bleibt das Unternehmenssteuerrecht weiter im Fluss.

Der Bundesrat hat kürzlich dem Steueränderungsgesetz 2015 zugestimmt und die grundsätzlichen Voraussetzungen zum Inkrafttreten geschaffen. Zahlreiche Änderungen werfen noch Fragen auf – auch und vor allem für Unternehmen.

Das Steueränderungsgesetz beinhaltet eine Vielzahl von neuen Einzelregelungen. Für Unternehmen von besonderer Bedeutung ist die Neufassung der Konzernklausel, die zu einer Beseitigung der Benachteiligung von Unternehmen mit flachen Beteiligungsstrukturen führt, die oft bei Familienunternehmen und Mittelständlern vorzufinden sind. Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz 2009 wurde die Konzernklausel eingeführt, durch die bestimmte konzerninterne Übertragungen von der Verlustverrechnungsbeschränkung ausgenommen werden sollten. Mit der Neufassung wird der Anwendungsbereich der Konzernklausel nun erweitert.

Steuerneutrale Umwandlungen in Gefahr?

Verschärfungen gibt es bei den Voraussetzungen für steuerneutrale Umwandlungen. Das UmwStG erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, dass Einbringungen von Betriebsvermögen zum Buchwert oder zu einem Zwischenwert und damit ganz oder teilweise steuerneutral erfolgen können. Das StÄndG 2015 enthält Neuregelungen zur Verschärfung dieser Voraussetzungen bei Einbringungen in eine Kapitalgesellschaft, beim qualifizierten Anteilstausch sowie bei Einbringungen in eine Personengesellschaft.

Weitere Informationen

Lesen Sie mehr zu den praktischen Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes 2015 im aktuellen Fachbeitrag von StB Dipl.-Kffr. Martina Ortmann-Babel und RA Hermann Ottmar Gauß in DB vom 23.10.2015, Heft 43, Seite 2470 – 2476 oder online unter Dokumentennummer DB1160776

(Martina Ortmann-Babel / Hermann Ottmar Gauß / Viola C. Didier)


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