26.10.2015

Meldung, Steuerrecht

Was bringt das Steueränderungsgesetz?

Beitrag mit Bild

Auch mit diesem „Jahressteuergesetz“ bleibt das Unternehmenssteuerrecht weiter im Fluss.

Der Bundesrat hat kürzlich dem Steueränderungsgesetz 2015 zugestimmt und die grundsätzlichen Voraussetzungen zum Inkrafttreten geschaffen. Zahlreiche Änderungen werfen noch Fragen auf – auch und vor allem für Unternehmen.

Das Steueränderungsgesetz beinhaltet eine Vielzahl von neuen Einzelregelungen. Für Unternehmen von besonderer Bedeutung ist die Neufassung der Konzernklausel, die zu einer Beseitigung der Benachteiligung von Unternehmen mit flachen Beteiligungsstrukturen führt, die oft bei Familienunternehmen und Mittelständlern vorzufinden sind. Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz 2009 wurde die Konzernklausel eingeführt, durch die bestimmte konzerninterne Übertragungen von der Verlustverrechnungsbeschränkung ausgenommen werden sollten. Mit der Neufassung wird der Anwendungsbereich der Konzernklausel nun erweitert.

Steuerneutrale Umwandlungen in Gefahr?

Verschärfungen gibt es bei den Voraussetzungen für steuerneutrale Umwandlungen. Das UmwStG erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, dass Einbringungen von Betriebsvermögen zum Buchwert oder zu einem Zwischenwert und damit ganz oder teilweise steuerneutral erfolgen können. Das StÄndG 2015 enthält Neuregelungen zur Verschärfung dieser Voraussetzungen bei Einbringungen in eine Kapitalgesellschaft, beim qualifizierten Anteilstausch sowie bei Einbringungen in eine Personengesellschaft.

Weitere Informationen

Lesen Sie mehr zu den praktischen Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes 2015 im aktuellen Fachbeitrag von StB Dipl.-Kffr. Martina Ortmann-Babel und RA Hermann Ottmar Gauß in DB vom 23.10.2015, Heft 43, Seite 2470 – 2476 oder online unter Dokumentennummer DB1160776

(Martina Ortmann-Babel / Hermann Ottmar Gauß / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank