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22.07.2026

Steuerboard

Warum ist eine rechtzeitige und umfassende Nachfolgeplanung so wichtig?

Die Nachfolgeplanung ist kein einzelner rechtlicher Akt, sondern ein abgestimmter Prozess aus mehreren familiären, rechtlichen und steuerlichen Entscheidungen. Typischerweise betreffen diese Entscheidungen den Erhalt von Kontrolle, die finanzielle Absicherung der Familie und nächsten Angehörigen, die Vermeidung innerfamiliärer Konflikte, die frühzeitige Einbindung der Nachfolgegeneration sowie die steuerliche Planung.

Nachhaltigkeitsbericht: Die Herausforderung erfolgreich meistern

RA Dr. Michael Feldner, LL.M.,
ist Senior Associate bei POELLATH in Berlin

StBin Nikola Dieterich
ist Senior Associate bei POELLATH in Berlin

Die Nachfolgeplanung ist kein einzelner rechtlicher Akt, sondern ein abgestimmter Prozess aus mehreren familiären, rechtlichen und steuerlichen Entscheidungen. Typischerweise betreffen diese Entscheidungen den Erhalt von Kontrolle, die finanzielle Absicherung der Familie und nächsten Angehörigen, die Vermeidung innerfamiliärer Konflikte, die frühzeitige Einbindung der Nachfolgegeneration sowie die steuerliche Planung.

I. Familiäre Ebene

Eine geordnete Vermögensnachfolge scheitert häufig weniger an rechtlichen oder steuerlichen Fragen als an familiären Konflikten. Innerhalb von Familien führen unterschiedliche Interessen und Erwartungen oft zu Spannungen. Bei Familienunternehmen und größeren Vermögen kann daher eine Family Governance helfen, Rollen, Entscheidungsprozesse und Erwartungen zu regeln. Dies sollte möglichst in einem strukturierten, von einem externen Moderator begleiteten Prozess erfolgen.

Hierbei empfiehlt sich, zunächst die Interessen aller Familienmitglieder durch Einzel- und Gruppengespräche zu ermitteln. Anschließend können individuelle und gemeinsame Interessen der Familie sowie gegebenenfalls des Unternehmens miteinander abgestimmt werden. Darauf aufbauend sollten Rollen und Erwartungen in den Bereichen Familie, Unternehmen und Vermögen definiert und abschließend klare Entscheidungsprozesse hinsichtlich Zuständigkeiten, Mehrheiten, Vetorechten und Pattsituationen formuliert werden. Im Unternehmenskontext sind insbesondere Generationswechsel, Gesellschaftsaustritte, Vermögensumschichtungen oder Schenkungen relevante Fälle, die es zu regeln gilt.

II. Rechtliche Ebene

Auf der rechtlichen Ebene gilt es sicherzustellen, dass fehlende eigene Regelungen nicht dazu führen, dass gesetzliche Vorgaben eingreifen und praktische Probleme verursachen. Zu den zentralen Vorsorgedokumenten und Verträgen zählen Verfügungen von Todes wegen, Vorsorgevollmachten, eine Patientenverfügung für den Fall von Krankheit oder Alter sowie flankierende Regelungen wie Eheverträge, Pflichtteilsverzichte und Gesellschaftsverträge. Die verschiedenen Instrumente sind aufeinander abzustimmen, um Widersprüche und potenzielle Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten zu vermeiden.

III. Steuerliche Ebene

Auf der steuerlichen Ebene sind bei der Nachfolgeplanung vor allem die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Einkommensteuer relevant. Die steuerlichen Folgen des Vermögensübergangs, insbesondere bei großen Vermögen, hängen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer entscheidend davon ab, ob das übergehende Vermögen zum Privat- oder Betriebsvermögen gehört. Betriebsvermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen weitgehend oder vollständig von der Steuer befreit sein, während für Privatvermögen lediglich persönliche Freibeträge sowie einzelne sachliche Steuerbefreiungen zur Verfügung stehen.

Bezüglich einkommensteuerlicher Folgen könnte bei Gesellschaftern mit einer mindestens 1 %-igen Beteiligung an Kapitalgesellschaften die sogenannte Wegzugsbesteuerung greifen, wenn diese ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgeben oder die Ansässigkeit nach einem Doppelbesteuerungsabkommen einem anderen Staat zugewiesen wird. Hiervon erfasst sind auch unentgeltliche Übertragungen, wenn der Erwerber in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Bei Personengesellschaften ist anstelle der Wegzugsteuer die sog. Entstrickungsbesteuerung zu beachten.

IV. Die fünf Phasen der Nachfolgeplanung

1. Phase 1 – Analyse des Status quo und Abgleich mit Zielsituation

Jede Nachfolgeplanung beginnt mit einer präzisen Bestandsaufnahme. Ausgangspunkt dabei kann sein, zu simulieren, was infolge eines plötzlichen Todes auf familiärer, rechtlicher und steuerlicher Ebene passieren würde (sog. Probesterben). Die auf den verschiedenen Ebenen skizzierten Aspekte sollten Beachtung finden.

2. Phase 2 – Entwicklung der Optimierungsansätze

Auf der Grundlage dieser Analyse werden erste Gestaltungsmöglichkeiten entwickelt, die den Status quo an die Zielsituation heranführen sollen. Im Kern werden hier die möglichen Optimierungsansätze der familiären, rechtlichen und steuerlichen Ebene entwickelt. Ziel ist ein abgestimmtes Bündel an Lösungsansätzen, das die strategische Grundlage für die spätere konkrete Umsetzung bildet.

3. Phase 3 – Entwicklung der Optimierungslösung

Im Folgenden wird sich für einen Lösungsansatz entschieden und dieser detailliert ausgearbeitet. Vertragswerke, Gesellschaftsstrukturen und letztwillige Verfügungen werden geändert oder aufgesetzt und miteinander abgestimmt.

4. Phase 4 – Konkrete Umsetzung

Die Umsetzung markiert den sichtbaren Abschluss der Nachfolgeplanung. Neben den eigentlichen Übertragungsvorgängen zu Lebzeiten umfasst sie sämtliche nachgelagerten Schritte, die erforderlich sind, um die Gestaltung rechtlich und steuerlich vollständig zu vollziehen.

5. Phase 5 – Monitoring

Nach der Vermögensübertragung endet die Verantwortung nicht. Steuerliche Begünstigungen sind häufig an Behaltensfristen oder Nutzungsvorgaben geknüpft, und gesellschaftsrechtliche Strukturen müssen an neue Gegebenheiten angepasst werden. Veränderungen in der Familienstruktur, im Unternehmen oder im regulatorischen Umfeld können neue Handlungsnotwendigkeiten auslösen.

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