Die einschlägig bekannte Aussage „Cash is King“ verdeutlicht die große Bedeutung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmittelflüssen für Unternehmen. Cashflow-Daten sollten allerdings nicht ungeprüft für Unternehmensvergleiche und -bewertungen verwendet werden.
Nach allgemeiner Auffassung ist nicht ausschließlich der ausgewiesene Unternehmensgewinn für Aussagen über die Unternehmensfortführung entscheidend, sondern vielmehr die Liquidität des betrachteten Unternehmens. Aus diesem Grund ist die Berichterstattung zur Kapitalflussrechnung nicht nur für die Unternehmen (z.B. im Rahmen von Bonitätsanalysen) von essenzieller Bedeutung, sondern vor allem für Finanzanalysten und potenzielle Investoren.
Vergleichbarkeit von Cashflow-Daten ist essentiell
Die Analyse der Vergleichbarkeit von IFRS Cashflow-Daten in Deutschland vor dem Hintergrund divergierender nationaler und internationaler Vorschriften zeigt deutlich, dass unternehmerische Bilanzierungspraktiken auch im Bereich der Kapitalflussrechnung von Aspekten wie Branchenzugehörigkeit, Profitabilität oder Existenz von Finanzanalysten abhängen.
Der Fachbeitrag „Cash is King! Isn’t it? – Zur Vergleichbarkeit von Cashflow-Daten in Deutschland“ von Prof. Dr. Henning Zülch, Stephanie Jana , M.Sc., LL.M.oec. und Dipl.-Kfm. Christian Kretzmann erklärt die konzeptionellen Grundlagen der Rechnungslegung nach HGB und IFRS mit Blick auf die Klassifizierung von Zinsen und Dividenden für Zwecke der Kapitalflussrechnung und stellt diese praxisnah einander gegenüber. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 19.02.2016, Heft 07, Seite 361 – 366 oder online unter Dokumentennummer DB1189878