• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wann wird der Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen gewährt?

27.04.2016

Meldung, Steuerrecht

Wann wird der Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen gewährt?

Beitrag mit Bild

Im Streitfall begründete das Finanzamt die Ablehnung der Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen damit, dass das klagende Unternehmen die Fehlerhaftigtkeit der Rechnungen des Lieferanten hätte erkennen müssen. Die Rechnungen enthielten wechselnde Adressen, keine Kontaktpersonen und unlogische Steuernummern.

In einem Streitfall vor dem BFH hatte das Finanzamt eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen abgelehnt. In seinem Urteil äußert sich der BFH nun zu den Anforderungen an die Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen und der Nachprüfung einer Ermessensentscheidung.

Der Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren setzt voraus, dass der Unternehmer gutgläubig war und alle Maßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu überzeugen und seine Beteiligung an einem Betrug ausgeschlossen ist.

Was muss das Finanzamt nachweisen?

Im Billigkeitsverfahren muss das Finanzamt nicht das Vorliegen objektiver Umstände nachweisen, die den Schluss zulassen, dass das Recht auf Vorsteuerabzug in betrügerischer Weise oder missbräuchlich geltend gemacht wird. Das ist nur dann erforderlich, wenn der Vorsteuerabzug trotz Vorliegens dessen objektiver Merkmale wegen der Einbindung des Unternehmers in eine missbräuchliche Gestaltung versagt werden soll.

Wann liegt ein Ermessensfehler vor?

Es stellt keinen Ermessensfehler dar, wenn eine Behörde ihre Entscheidung auf mehrere Ermessenserwägungen stützt, von denen zwar eine oder einzelne fehlerhaft sind, die Behörde aber eindeutig zum Ausdruck gebracht hat, dass jede einzelne der Ermessenserwägungen bereits allein tragend ist.

(BFH-Urteil vom 18.02.2016, Az. V R 62/14 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


09.01.2026

Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Der deutsche Mittelstand steht vor einem Generationswechsel, den viele Betriebe mangels Nachfolger und wachsender Bürokratie nicht bewältigen können.

weiterlesen
Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


09.01.2026

Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass ehemalige Aktionäre des Pharmaunternehmens Stada Anspruch auf eine Nachbesserung des Übernahmepreises haben.

weiterlesen
Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)