• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wann wird der Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen gewährt?

27.04.2016

Meldung, Steuerrecht

Wann wird der Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen gewährt?

Beitrag mit Bild

Im Streitfall begründete das Finanzamt die Ablehnung der Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen damit, dass das klagende Unternehmen die Fehlerhaftigtkeit der Rechnungen des Lieferanten hätte erkennen müssen. Die Rechnungen enthielten wechselnde Adressen, keine Kontaktpersonen und unlogische Steuernummern.

In einem Streitfall vor dem BFH hatte das Finanzamt eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen abgelehnt. In seinem Urteil äußert sich der BFH nun zu den Anforderungen an die Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen und der Nachprüfung einer Ermessensentscheidung.

Der Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren setzt voraus, dass der Unternehmer gutgläubig war und alle Maßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu überzeugen und seine Beteiligung an einem Betrug ausgeschlossen ist.

Was muss das Finanzamt nachweisen?

Im Billigkeitsverfahren muss das Finanzamt nicht das Vorliegen objektiver Umstände nachweisen, die den Schluss zulassen, dass das Recht auf Vorsteuerabzug in betrügerischer Weise oder missbräuchlich geltend gemacht wird. Das ist nur dann erforderlich, wenn der Vorsteuerabzug trotz Vorliegens dessen objektiver Merkmale wegen der Einbindung des Unternehmers in eine missbräuchliche Gestaltung versagt werden soll.

Wann liegt ein Ermessensfehler vor?

Es stellt keinen Ermessensfehler dar, wenn eine Behörde ihre Entscheidung auf mehrere Ermessenserwägungen stützt, von denen zwar eine oder einzelne fehlerhaft sind, die Behörde aber eindeutig zum Ausdruck gebracht hat, dass jede einzelne der Ermessenserwägungen bereits allein tragend ist.

(BFH-Urteil vom 18.02.2016, Az. V R 62/14 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©olando/fotolia.com


04.02.2026

„Wasserdiesel“: OLG Oldenburg spricht Investoren Schadensersatz zu

Das OLG Oldenburg verurteilte die Beklagten im „Wasserdiesel“-Fall zu rund 3,25 Millionen Euro Schadensersatz, da sie nachweislich Investoren getäuscht hatten.

weiterlesen
„Wasserdiesel“: OLG Oldenburg spricht Investoren Schadensersatz zu

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


04.02.2026

Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Ein Arbeitsverhältnis bleibt wirksam, wenn ein Arbeitgeber nicht nachvollziehbar belegen kann, dass es sich lediglich um ein Scheingeschäft handelte.

weiterlesen
Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Meldung

©momius/fotolia.com


03.02.2026

Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass immer mehr Beschäftigte zugunsten von mehr Freizeit auf zusätzliches Geld verzichten.

weiterlesen
Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)