• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wann wird der Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen gewährt?

27.04.2016

Meldung, Steuerrecht

Wann wird der Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen gewährt?

Beitrag mit Bild

Im Streitfall begründete das Finanzamt die Ablehnung der Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen damit, dass das klagende Unternehmen die Fehlerhaftigtkeit der Rechnungen des Lieferanten hätte erkennen müssen. Die Rechnungen enthielten wechselnde Adressen, keine Kontaktpersonen und unlogische Steuernummern.

In einem Streitfall vor dem BFH hatte das Finanzamt eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen abgelehnt. In seinem Urteil äußert sich der BFH nun zu den Anforderungen an die Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen und der Nachprüfung einer Ermessensentscheidung.

Der Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren setzt voraus, dass der Unternehmer gutgläubig war und alle Maßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu überzeugen und seine Beteiligung an einem Betrug ausgeschlossen ist.

Was muss das Finanzamt nachweisen?

Im Billigkeitsverfahren muss das Finanzamt nicht das Vorliegen objektiver Umstände nachweisen, die den Schluss zulassen, dass das Recht auf Vorsteuerabzug in betrügerischer Weise oder missbräuchlich geltend gemacht wird. Das ist nur dann erforderlich, wenn der Vorsteuerabzug trotz Vorliegens dessen objektiver Merkmale wegen der Einbindung des Unternehmers in eine missbräuchliche Gestaltung versagt werden soll.

Wann liegt ein Ermessensfehler vor?

Es stellt keinen Ermessensfehler dar, wenn eine Behörde ihre Entscheidung auf mehrere Ermessenserwägungen stützt, von denen zwar eine oder einzelne fehlerhaft sind, die Behörde aber eindeutig zum Ausdruck gebracht hat, dass jede einzelne der Ermessenserwägungen bereits allein tragend ist.

(BFH-Urteil vom 18.02.2016, Az. V R 62/14 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


23.01.2026

Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Mit Urteil vom 04.12.2025 (4 K 1564/24) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20.000 € kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt und somit nicht steuerbefreit ist.

weiterlesen
Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Meldung

©jat306/fotolia.com


23.01.2026

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Durch die gezielte Abschaffung von Berichtspflichten sollen sowohl Unternehmen als auch Behörden deutlich entlastet werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


23.01.2026

KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier

Fachkräfteengpässe treffen KMU besonders stark, insbesondere in Berufen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.

weiterlesen
KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)