30.05.2017

Meldung, Steuerrecht

Wann sind Veräußerungsgewinne steuerfrei?

Beitrag mit Bild

©tunedin/fotolia.com

Von den gestiegenen Preisen an Immobilienmärkten und Aktienbörsen kann so mancher Anleger profitieren. Häufig fallen bei einem Verkauf beträchtliche Gewinne an. Doch Vorsicht: Nicht immer ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei. Je nach Anlageobjekt gelten unterschiedliche Steuerregeln.

Wer seine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb wieder verkauft, muss den Veräußerungsgewinn grundsätzlich versteuern, es sei denn, die Immobilie wurde selbst zu Wohnzwecken genutzt. Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf dagegen mindestens zehn Jahre, ist der Gewinn bei Privaten einkommensteuerfrei.

Gold und Kunst

Verkaufen Privatanleger Goldbarren oder andere Edelmetalle, Kunstwerke oder Münzen, gilt eine einjährige Spekulationsfrist. Liegt also zwischen Erwerb und Verkauf mindestens ein Jahr, ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei, ansonsten grundsätzlich einkommensteuerpflichtig.

Aktien und Fonds

Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren wie Aktien, Anleihen und Investmentfondsanteilen unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 Prozent (zuzüglich Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer). Ausnahmen gelten für Anleger, die ihre Wertpapiere vor Einführung der Abgeltungsteuer am 1. Januar 2009 erworben haben. Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von solchen „Altbeständen“ sind für Privatanleger steuerfrei. Fazit: Ein Abwarten bis zum Ende der Spekulationsfrist kann möglicherweise erhebliche Steuerzahlungen ersparen.

(bankenverband , PM vom 29.03.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©vege/fotolia.com


11.07.2025

Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Der neue Gesetzentwurf bringt Verbraucherrechte ins digitale Zeitalter: Einfacher Widerruf, klarere Informationen und weniger Papierkram stehen im Mittelpunkt.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com


11.07.2025

62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Trotz regulatorischer Unsicherheiten und komplexer Anforderungen erkennen viele Mittelständler die Chancen von Nachhaltigkeit für Effizienz, Markenstärke und Risikoprävention.

weiterlesen
62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


10.07.2025

BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen bleiben laut BFH vertraulich. Ein Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht nicht.

weiterlesen
BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank