30.05.2017

Meldung, Steuerrecht

Wann sind Veräußerungsgewinne steuerfrei?

Beitrag mit Bild

©tunedin/fotolia.com

Von den gestiegenen Preisen an Immobilienmärkten und Aktienbörsen kann so mancher Anleger profitieren. Häufig fallen bei einem Verkauf beträchtliche Gewinne an. Doch Vorsicht: Nicht immer ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei. Je nach Anlageobjekt gelten unterschiedliche Steuerregeln.

Wer seine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb wieder verkauft, muss den Veräußerungsgewinn grundsätzlich versteuern, es sei denn, die Immobilie wurde selbst zu Wohnzwecken genutzt. Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf dagegen mindestens zehn Jahre, ist der Gewinn bei Privaten einkommensteuerfrei.

Gold und Kunst

Verkaufen Privatanleger Goldbarren oder andere Edelmetalle, Kunstwerke oder Münzen, gilt eine einjährige Spekulationsfrist. Liegt also zwischen Erwerb und Verkauf mindestens ein Jahr, ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei, ansonsten grundsätzlich einkommensteuerpflichtig.

Aktien und Fonds

Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren wie Aktien, Anleihen und Investmentfondsanteilen unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 Prozent (zuzüglich Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer). Ausnahmen gelten für Anleger, die ihre Wertpapiere vor Einführung der Abgeltungsteuer am 1. Januar 2009 erworben haben. Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von solchen „Altbeständen“ sind für Privatanleger steuerfrei. Fazit: Ein Abwarten bis zum Ende der Spekulationsfrist kann möglicherweise erhebliche Steuerzahlungen ersparen.

(bankenverband , PM vom 29.03.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Sondem/fotolia.com


25.04.2025

Schadensersatz für Datenscraping: Facebook haftet

Das Urteil des OLG Frankfurt/M. unterstreicht, dass Betreiber sozialer Netzwerke für unzureichende Datenschutzmaßnahmen haftbar gemacht werden können.

weiterlesen
Schadensersatz für Datenscraping: Facebook haftet

Meldung

© Kara / fotolia.com


25.04.2025

Windpark-Finanzierung: Swap-Aufwendungen steuerlich absetzbar

Zinsswaps zur Absicherung betrieblicher Darlehen können bei Ablösung als Betriebsausgabe anerkannt werden – bei Absicherung ohne Zusatzrisiko.

weiterlesen
Windpark-Finanzierung: Swap-Aufwendungen steuerlich absetzbar

Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


24.04.2025

BFH stoppt Diskriminierung von Auslandsstiftungen

Die Zurechnungsbesteuerung für Stiftungen nach dem Außensteuergesetz ist europarechtswidrig, entschied der BFH in einem aktuellen Urteil.

weiterlesen
BFH stoppt Diskriminierung von Auslandsstiftungen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank