30.05.2017

Meldung, Steuerrecht

Wann sind Veräußerungsgewinne steuerfrei?

Beitrag mit Bild

©tunedin/fotolia.com

Von den gestiegenen Preisen an Immobilienmärkten und Aktienbörsen kann so mancher Anleger profitieren. Häufig fallen bei einem Verkauf beträchtliche Gewinne an. Doch Vorsicht: Nicht immer ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei. Je nach Anlageobjekt gelten unterschiedliche Steuerregeln.

Wer seine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb wieder verkauft, muss den Veräußerungsgewinn grundsätzlich versteuern, es sei denn, die Immobilie wurde selbst zu Wohnzwecken genutzt. Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf dagegen mindestens zehn Jahre, ist der Gewinn bei Privaten einkommensteuerfrei.

Gold und Kunst

Verkaufen Privatanleger Goldbarren oder andere Edelmetalle, Kunstwerke oder Münzen, gilt eine einjährige Spekulationsfrist. Liegt also zwischen Erwerb und Verkauf mindestens ein Jahr, ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei, ansonsten grundsätzlich einkommensteuerpflichtig.

Aktien und Fonds

Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren wie Aktien, Anleihen und Investmentfondsanteilen unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 Prozent (zuzüglich Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer). Ausnahmen gelten für Anleger, die ihre Wertpapiere vor Einführung der Abgeltungsteuer am 1. Januar 2009 erworben haben. Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von solchen „Altbeständen“ sind für Privatanleger steuerfrei. Fazit: Ein Abwarten bis zum Ende der Spekulationsfrist kann möglicherweise erhebliche Steuerzahlungen ersparen.

(bankenverband , PM vom 29.03.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


31.07.2026

Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Passt die Homeoffice-Regelung nicht zu den Bedürfnissen, steigen Stress und gesundheitliche Belastungen deutlich bei Beschäftigten.

weiterlesen
Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Steuerboard

Emanuel Benning


30.07.2026

Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gehören bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Unternehmensverschonung grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen.

weiterlesen
Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht