• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wann sind Hausmeisterdienste sozialversicherungspflichtig?

16.07.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Wann sind Hausmeisterdienste sozialversicherungspflichtig?

Beitrag mit Bild

©Butch/fotolia.com

Das Sozialgericht Landshut hat sich mit der Frage befasst, ob Hausmeisterdienste für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) als selbstständige Tätigkeit verrichtet werden können oder ob diese grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Im Streitfall war die Klägerin von einer WEG mit 114 Wohnungen mit der Verrichtung der Hausmeisterdienste betraut worden. Die zu verrichtenden Tätigkeiten und die Vergütung waren in einem „Dienstvertrag“ detailliert geregelt worden. Die beklagte Rentenversicherung hatte daraufhin Sozialversicherungsbeiträge erhoben, wogegen sich die Klägerin mit ihrer Klage wandte.

Hausmeisterdienst trotz „Dienstvertrag“ nicht sozialversicherungspflichtig

Das Sozialgericht Landshut hat die Entscheidung der Rentenversicherung, dass die Klägerin eine abhängige Beschäftigung ausübe und daher sozialversicherungspflichtig sei, mit Urteil vom 26.06.2019 (S 1 BA 41/18) aufgehoben. Nach Auffassung des Sozialgerichts liegt trotz des vertraglich klar geregelten Aufgabenkatalogs nach dem Gesamtbild eine selbstständige Tätigkeit vor, u.a. wegen der vereinbarten freien Zeiteinteilung, wegen des mit der Verwendung der eigenen Arbeitsgeräte verbundenen unternehmerischen Risikos und nicht zuletzt deshalb, weil die Klägerin keine zeitabhängige Vergütung, sondern eine monatliche Pauschalvergütung erhält. Sie sei auch nicht zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet, sondern könne sich bei der Auftragserledigung vertreten lassen.

(SG Landshut, PM vom 15.07.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


30.01.2026

Kein Betriebsrat per App

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

weiterlesen
Kein Betriebsrat per App

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


29.01.2026

BFH zum Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört, selbst wenn der andere Elternteil die Kosten mitträgt.

weiterlesen
BFH zum Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten

Meldung

©tomertu/123rf.com


29.01.2026

BFH zu Verspätungszuschlag und Corona-Krise

Der BFH stellt klar, dass gesetzliche Abgabefristen auch bei Fristverlängerungen in Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie einzuhalten sind.

weiterlesen
BFH zu Verspätungszuschlag und Corona-Krise
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)