• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wann sind Hausmeisterdienste sozialversicherungspflichtig?

16.07.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Wann sind Hausmeisterdienste sozialversicherungspflichtig?

Beitrag mit Bild

©Butch/fotolia.com

Das Sozialgericht Landshut hat sich mit der Frage befasst, ob Hausmeisterdienste für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) als selbstständige Tätigkeit verrichtet werden können oder ob diese grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Im Streitfall war die Klägerin von einer WEG mit 114 Wohnungen mit der Verrichtung der Hausmeisterdienste betraut worden. Die zu verrichtenden Tätigkeiten und die Vergütung waren in einem „Dienstvertrag“ detailliert geregelt worden. Die beklagte Rentenversicherung hatte daraufhin Sozialversicherungsbeiträge erhoben, wogegen sich die Klägerin mit ihrer Klage wandte.

Hausmeisterdienst trotz „Dienstvertrag“ nicht sozialversicherungspflichtig

Das Sozialgericht Landshut hat die Entscheidung der Rentenversicherung, dass die Klägerin eine abhängige Beschäftigung ausübe und daher sozialversicherungspflichtig sei, mit Urteil vom 26.06.2019 (S 1 BA 41/18) aufgehoben. Nach Auffassung des Sozialgerichts liegt trotz des vertraglich klar geregelten Aufgabenkatalogs nach dem Gesamtbild eine selbstständige Tätigkeit vor, u.a. wegen der vereinbarten freien Zeiteinteilung, wegen des mit der Verwendung der eigenen Arbeitsgeräte verbundenen unternehmerischen Risikos und nicht zuletzt deshalb, weil die Klägerin keine zeitabhängige Vergütung, sondern eine monatliche Pauschalvergütung erhält. Sie sei auch nicht zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet, sondern könne sich bei der Auftragserledigung vertreten lassen.

(SG Landshut, PM vom 15.07.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Hardy Fischer


26.08.2026

Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Wird ein bebautes Grundstück zu einem Gesamtkaufpreis erworben, muss dieser für Zwecke der steuerlichen Abschreibung in einen Anteil für Grund und Boden sowie einen Anteil für das Gebäude aufgeteilt werden.

weiterlesen
Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


26.08.2026

Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Bei der tariflichen Überlastquote zählen auch Beschäftigte mit Altersteilzeit außerhalb des persönlichen Tarifgeltungsbereichs mit.

weiterlesen
Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Meldung

©faithie/123rf.com


26.08.2026

Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft

Auch ohne CSRD-Pflicht können KMU künftig verstärkt zur Bereitstellung standardisierter Nachhaltigkeitsdaten aufgefordert werden.

weiterlesen
Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht