09.05.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Wann kann der Urlaubsantrag abgelehnt werden?

Beitrag mit Bild

©Gina Sanders/fotolia.com

Die Urlaubsplanung im Betrieb abzustimmen ist nicht immer einfach: Vor allem Brückentage und Schulferien sind beliebt. Urlaubsanträge, die den Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer entgegenstehen, kann der Arbeitgeber ablehnen.

Möchte ein Arbeitnehmer Urlaub nehmen, muss er dies beim Arbeitgeber beantragen. Der Chef darf den Urlaubsantrag eines Mitarbeiters nur in zwei Fällen ablehnen: Wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen oder die Urlaubspläne mit den Urlaubswünschen anderer Mitarbeiter kollidieren. In letzterem Fall muss der Chef dafür sorgen, dass die Urlaubstage gerecht verteilt werden, wie die Deutsche Anwaltauskunft informiert.

Arbeitgeber muss für gerechte Verteilung sorgen

„Urlaubswünsche von Arbeitnehmern, die aus sozialen Gründen Vorrang verdienen, muss der Chef vorrangig erfüllen“, erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski. Vielfach würden Mütter und Väter bevorzugt, wenn es um Urlaub während der Schulferien geht. Teilweise gilt das auch für ältere Arbeitnehmer. Lassen sich die Urlaubswünsche auch dann nicht vereinbaren, besteht immer noch die Möglichkeit, dass die Kollegen sich abzuwechseln.

(DAV, PM vom 09.05.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht