09.05.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Wann kann der Urlaubsantrag abgelehnt werden?

ISSB schließt Erörterungen zu IFRS S1 und S2 ab

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Die Urlaubsplanung im Betrieb abzustimmen ist nicht immer einfach: Vor allem Brückentage und Schulferien sind beliebt. Urlaubsanträge, die den Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer entgegenstehen, kann der Arbeitgeber ablehnen.

Möchte ein Arbeitnehmer Urlaub nehmen, muss er dies beim Arbeitgeber beantragen. Der Chef darf den Urlaubsantrag eines Mitarbeiters nur in zwei Fällen ablehnen: Wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen oder die Urlaubspläne mit den Urlaubswünschen anderer Mitarbeiter kollidieren. In letzterem Fall muss der Chef dafür sorgen, dass die Urlaubstage gerecht verteilt werden, wie die Deutsche Anwaltauskunft informiert.

Arbeitgeber muss für gerechte Verteilung sorgen

„Urlaubswünsche von Arbeitnehmern, die aus sozialen Gründen Vorrang verdienen, muss der Chef vorrangig erfüllen“, erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski. Vielfach würden Mütter und Väter bevorzugt, wenn es um Urlaub während der Schulferien geht. Teilweise gilt das auch für ältere Arbeitnehmer. Lassen sich die Urlaubswünsche auch dann nicht vereinbaren, besteht immer noch die Möglichkeit, dass die Kollegen sich abzuwechseln.

(DAV, PM vom 09.05.2017 / Viola C. Didier)


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