• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wann ist eine Personengesellschaft eine taugliche Organträgerin?

08.04.2024

Meldung, Steuerrecht

Wann ist eine Personengesellschaft eine taugliche Organträgerin?

Eine Personengesellschaft ist – auch wenn sie eine Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt und die Beteiligung an der potenziellen Organgesellschaft im Gesamthandsvermögen hält – keine taugliche Organträgerin, wenn einer ihrer Gesellschafter eine von der Körperschaftsteuer befreite Körperschaft ist.

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Mit Gerichtsbescheid vom 07.07.2023 (1 K 54/23) entschied der 1. Senat des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts über die Anforderungen an das Vorliegen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft.

Darum ging es im Streitfall

Die Klägerin ist eine mit GmbH. Einzige Gesellschafterin der Klägerin ist die A KG, welche das Stammkapital der Klägerin seit ihrer Gründung hält. An der A KG wiederum waren im Streitjahr die C GmbH (als Komplementärin) sowie die E als Kommanditistin beteiligt. Die E ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG persönlich von der Körperschaftsteuer befreit. In ihrer Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2020 erklärte die Klägerin Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Aufgrund der bis dahin unstreitigen Annahme eines Organschaftsverhältnisses erklärte sie zugleich eine Einkommenskorrektur in derselben Höhe und damit einen Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von 0 Euro.

Probleme nach Betriebsprüfung

Im Rahmen einer Betriebsprüfung gelangte das Finanzamt zu der Auffassung, dass die Organschaft deshalb nicht anzuerkennen sei, weil an der A KG mit der E eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG von der Körperschaftsteuer befreite Gesellschaft beteiligt sei. Aus diesem Grund verfüge die A KG nicht über die Fähigkeit, Organträgerin im körperschaftsteuerrechtlichen Sinne zu sein. Das Gericht schloss sich dieser Auffassung an: Eine Personengesellschaft, an welcher ein persönlich von der Körperschaftsteuer befreiter Gesellschafter beteiligt ist, könne nicht Organträger im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG sein. Dies gehe zwar nicht ausdrücklich aus dem Wortlaut der Norm hervor; zu diesem Ergebnis gelangte das Gericht aber durch eine umfassende Auslegung des einschlägigen Normenbereichs unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte und Historie der relevanten Vorschriften.

Gegen die Entscheidung wurde die im Gerichtsbescheid zugelassene Revision eingelegt, das Verfahren ist beim Bundesfinanzhof unter dem Az. I R 46/23 anhängig.


FG Schleswig-Holstein vom 02.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


03.05.2024

Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Viele Menschen wollen beruflich kürzertreten. Diese Entwicklung gefährdet jedoch den Wohlstand. Deutschland kann es sich laut IW Köln nicht leisten, Arbeitszeiten zu verkürzen.

weiterlesen
Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


03.05.2024

Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Die EU-Kommission will gegen ökologischen Etikettenschwindel vorgehen und erwartet, dass die Fluggesellschaften verantwortungsbewusst mit Umweltaussagen umgehen.

weiterlesen
Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


02.05.2024

Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Vor dem Finanzgericht Münster war streitig, ob die im Jahr 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig ist.

weiterlesen
Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank