• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wann ist ein Kurierfahrer scheinselbstständig?

14.07.2022

Arbeitsrecht, Meldung

Wann ist ein Kurierfahrer scheinselbstständig?

Ein für ein Transportunternehmen tätiger Kurierfahrer ist entgegen der Behauptung des Arbeitgebers sozialversicherungsrechtlich nicht selbstständig, sondern abhängig beschäftigt.

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Im Streitfall hatte ein Kurierfahrer Transportaufträge für ein Unternehmen durchgeführt, die das Unternehmen ihm über ein Funksystem vermittelte. Nach Abschluss eines Rahmenvertrags und unter Hinweis auf „Arbeitsanleitungen“ hatte er bei den Kunden des Unternehmens Transportgüter abzuholen und auszuliefern, nachdem ihm entsprechende Aufträge von der Unternehmenszentrale über Funk vermittelt worden waren.

Der Kurierfahrer hatte hierzu selbst ein entsprechendes Gewerbe angemeldet, führte die Fahrten mit einem eigenen Fahrzeug durch, hatte seinerseits aber weder eigene Mitarbeiter noch einen Betrieb. Ihm gegenüber erstellte das Unternehmen monatliche Abrechnungen auf der Grundlage der ermittelten Transportkilometer. Von der Vergütung zog das Unternehmen eine Verwaltungspauschale ab.

Kurierfahrer hatte keine wesentlichen Freiräume

Nach einer Würdigung der Gesamtumstände der Tätigkeit des Kurierfahrers ging das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im Urteil vom 29.06.2022 (L 28 BA 23/19) von einer abhängigen Beschäftigung aus. Weder aus dem geschlossenen Rahmenvertrag noch aus der Art und Weise des tatsächlichen Arbeitslebens ergäben sich wesentliche Freiräume des Kurierfahrers. Habe er den jeweiligen Einzelauftrag angenommen bzw. habe das Transportunternehmen diesen an ihn vergeben, sei er fortan fremdbestimmt in die Arbeitsorganisation des Unternehmens eingegliedert gewesen. Etwaige Freiräume – beispielsweise im Hinblick auf die Wahl der konkreten Route – fielen demgegenüber nicht erheblich ins Gewicht. Gleiches gelte auch für den Umstand, dass der Fahrer für seine Kurierdienste seinen eigenen Pkw nutzte.

Rahmenvertrag spielt keine Rolle

Keine wesentliche Bedeutung komme dem Umstand zu, dass man dem Kurierfahrer auf der Grundlage des Vertrags die für einen Arbeitnehmer typische soziale Absicherung nicht gewährt hat. Dieser Umstand könne allenfalls ein Indiz darstellen, dessen Gewicht sich wegen eines Ungleichgewichts in den Verhandlungspositionen beider Seiten allerdings erheblich abschwäche. Hier sei nicht erkennbar, dass beide Vertragspartner in gleicher Weise Einfluss auf die Ausgestaltung des sozialversicherungsrechtlichen Status hätten nehmen können.

Zum rechtlichen Hintergrund

Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist § 7 Abs. 1 SGB IV: „Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.“


LSG Berlin-Brandenburg vom 04.07.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©ChristianMüller/fotolia.com


23.03.2026

Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Der EuGH schützt Verbraucher vor zu früh beginnenden Verjährungsfristen bei missbräuchlichen Fremdwährungsdarlehen.

weiterlesen
Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


23.03.2026

BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Eine bloße Verpachtung des übernommenen Betriebs reicht für eine Geschäftsveräußerung umsatzsteuerlich nicht aus.

weiterlesen
BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Sponsored News


23.03.2026

ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten

Durch die CSRD und weitere neue Vorgaben entlang der Lieferkette stehen sowohl Unternehmen als auch Berater vor der Herausforderung, komplexe Regeln verlässlich zu interpretieren und prüfsichere Ergebnisse zu liefern. Während Unternehmen interne Prozesse, Maßnahmen und Datenstrukturen aufbauen müssen, benötigen Berater eine solide Grundlage für die Begleitung ihrer Mandanten.

weiterlesen
ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)