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07.05.2024

Meldung, Steuerrecht

VSME: KMU-Standards in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Im Labyrinth der Nachhaltigkeitsberichterstattung bilden die veröffentlichten Entwürfe der Standards für KMU eine ordentliche Orientierungshilfe. Darüber hinaus können sie für Kanzleien in Zukunft zum alltäglichen Werkzeug bei der Mandantenberatung werden.

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©peterschreibermedia/123rf.com

Seit 01.01.2024 gilt die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainabilty Reporting Directive kurz: CSRD) für diejenigen Unternehmen, die bereits zuvor der Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung unterlagen. Ab 01.01.2025 folgen alle anderen großen Unternehmen und ab dem 01.01.2026 gelten die Bestimmungen für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Mittelbar sind jedoch auch alle anderen KMU (und Kanzleien) von der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen; als Zulieferer von verpflichteten großen Unternehmen, durch Geschäftspartner, Investoren oder Kreditgeber. Aufgrund dieser bestehenden Sachzwänge für KMU hatte der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) die Freiwilligkeit der VSME daher immer angezweifelt.

Kritik an den VSME

Für KMU hat die European Financial Reporting Advisory Group (kurz: EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission nun einen Entwurf freiwilliger KMU-Standards (Voluntary SME-Standard, kurz: VSME) erarbeitet. Die VSME sollen nicht allein eine abgespeckte Version der Nachhaltigkeitsstandards für die nach der CSRD verpflichteten Unternehmen darstellen. Vielmehr sollen sie als echte Hilfestellung für KMU verstanden werden, damit diese künftig ihre Nachhaltigkeitsbestrebungen besser belegen können.

Über den Europäischen Dachverband des DStV, der European Federation of Accountants and Tax Advisers (kurz: EFAA), die ihrerseits Mitglied der EFRAG ist, gelang es, den Entwurf der VSME zu verschlanken und damit KMU-praktikabler zu gestalten. Sprachlich sind auch die VSME leider noch zu sperrig. Hier wäre eine Abrüstung in eine einfachere Sprache sinnvoll. Dann könnten sich KMU einfacher in die Materie „Nachhaltigkeitsbericht“ einarbeiten.

Mit den VSME soll dem geforderten Informationsbedarf ausreichend Rechnung getragen werden. Gleichzeitig sollen sie Orientierung geben und die KMU nicht mit einem Tsunami an zu ermittelnden Daten überfordern.

Nach jetzigem Stand ist der Entwurf der VSME lediglich in englischer Sprache veröffentlicht. Auf der Website josucon.de findet sich jedoch eine verkürzte, nicht-offizielle Übersetzung der einzelnen Datenpunkte der VSME-Entwürfe als Excel-Datei.

Wesentlichkeitsanalyse

Ein zentrales Element der VSME-Entwürfe bildet die Wesentlichkeitsanalyse, die vorsieht, dass ein Unternehmen diejenigen Nachhaltigkeitsbereiche festlegt und bewertet, die für es relevant sind. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse sollen entsprechend Einzug in den Nachhaltigkeitsbericht finden. Dabei sind sowohl die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Umwelt als auch die Auswirkungen der Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen zu ermitteln (sog. doppelte Wesentlichkeit).

Struktur der VSME

Die VSME-Entwürfe sind in drei Kategorien, sog. Module, unterteilt, die Umwelt- und soziale Aspekte abdecken.

a) Das Grundmodul ist insbesondere für Kleinstunternehmen, also für Unternehmen mit einer jährlichen Bilanzsumme von maximal 350.000 Euro, 700.000 Euro Nettoumsatz und 10 Beschäftigten konzipiert. Eine Wesentlichkeitsanalyse ist dabei nicht unbedingt erforderlich.

b) Das sog. PAT-Modul definiert ergänzend zum Grundmodul weitere narrative Angaben in Bezug auf Strategie (Policies), Maßnahmen (Actions) und Zielsetzungen (Targets). Dieses Modul wird für Unternehmen empfohlen, die PAT eingeführt haben. Eine Wesentlichkeitsanalyse ist erforderlich, um offenzulegen, welche der Nachhaltigkeitsaspekte für die Geschäftstätigkeit und Organisation des Unternehmens relevant sind.

c) Das Modul Geschäftspartner (BP) sieht ergänzend zum Grundmodul weitere zu meldende Daten vor, die für Kreditgeber, Investoren und Kunden erforderlich sein können. Die Wesentlichkeitsanalyse muss offenlegen, welche Nachhaltigkeitsaspekte für die Geschäftstätigkeit und Organisationen des Unternehmens relevant sind.

Damit kann ein KMU je nach Anforderungen seiner Kunden, Investoren oder Kreditgeber aus insgesamt vier Optionen wählen: a) das Grundmodul, b) das Grundmodul in Kombination mit dem PAT-Modul, c) das Grundmodul in Kombination mit dem BP-Modul, d) das Grundmodul in Kombination mit dem PAT- und dem BP-Modul.

Der „freiwillige“ Nachhaltigkeitsbericht für KMU soll jährlich erstellt werden und zugleich mit dem Jahresabschluss zur Verfügung stehen. Die jeweiligen Vergleichsdaten des Vorjahres sollen ebenfalls in den Nachhaltigkeitsbericht einfließen.

Weiteres Verfahren

Der Entwurf der VSME dürfte nach Abschluss des laufenden Konsultationsverfahrens nochmals angepasst werden. Große Änderungen sind jedoch nicht mehr zu erwarten.

Dann muss die EU-Kommission die VSME als delegierten Rechtsakt annehmen. Es gilt als sicher, dass die EU-Kommission die VSME der EFRAG ohne Änderungen übernehmen wird.

Fazit

Die VSME bieten eine Orientierung für KMU und Berater für künftige Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte. Leider ist die verwendete Sprache der VSME noch immer unnötig komplex. Deswegen dauert es, sich in die Materie einzuarbeiten. Der Beratungsbedarf wird für KMU allerdings hoch sein. Deswegen sollten Steuerberater und Steuerberaterinnen, die ihre Mandanten ganzheitlich betriebswirtschaftlich beraten, sich künftig unbedingt mit den Grundzügen der VSME vertraut machen.


DStV vom 07.05.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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