• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Vorsteueraufteilung bei Anschaffung eines Pkw für steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze

12.07.2023

Meldung, Steuerrecht

Vorsteueraufteilung bei Anschaffung eines Pkw für steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze

Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg beschäftigt sich mit der Vorsteueraufteilung bei der Anschaffung eines Pkw, der sowohl für steuerpflichtige als auch für steuerfreie Umsätze genutzt wird.

Beitrag mit Bild

©maho/fotolia.com

Das FG stellte in seinem Urteil vom 15.09.2022 (12 K 1295/20) fest, dass die Schätzung der Vorsteueraufteilung auf Basis der Fahrleistung des Fahrzeugs in der Regel genauer ist als der Umsatzschlüssel. Zudem kann es in bestimmten Fällen zu einer gleichzeitigen Anwendung von zwei relevanten gesetzlichen Bestimmungen kommen.

Darum ging es im Streitfall

Im konkreten Fall war die Klägerin freiberuflich tätig und hatte im Jahr 2014 sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Umsätze aus Vorträgen und Seminaren. Sie kaufte am 11.11.2014 einen neuen Pkw, der das alte Fahrzeug ersetzte. Das Finanzamt kürzte den Vorsteuerabzug um 30,49 %, basierend auf der vorsteuerschädlichen Nutzung ab dem 11.11.2014. Die Klägerin erhob gegen diese Entscheidung Klage.

Sachgerechte Schätzung durch das FG

Das FG gab der Klage teilweise statt und stellte fest, dass die Klägerin grundsätzlich zum Vorsteuerabzug aus der Pkw-Anschaffung berechtigt ist. Allerdings sind die Vorsteuern nicht in voller Höhe abzugsfähig, da der Pkw sowohl für steuerpflichtige als auch für steuerfreie Umsätze verwendet wurde. Da weder die Klägerin noch das Finanzamt eine sachgerechte Schätzung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen hatten, führte das FG selbst eine Schätzung durch. Dabei wurde auf die Gesamtfahrleistung im Streitjahr abgestellt.

Die Schätzung nach Fahrleistung sei präziser als der Umsatzschlüssel, da die Nutzung des Fahrzeugs und die damit verbundene Abnutzung besser durch die Laufleistung abgebildet werden können. Die konkrete Schätzung des Finanzamts, die nur die Fahrleistung vom 11.11.2014 bis zum 31.12.2014 berücksichtigte, wurde als unsachgemäß angesehen. Zudem wurde festgestellt, dass die Klägerin bereits vor dem 11.11.2014 einen anderen Pkw für ihre unternehmerischen Fahrten genutzt hatte, der funktionsgleich zum neuen Fahrzeug war. Daher wurde der ursprüngliche Vorsteuerabzug auf Basis der tatsächlichen Verwendung des alten und neuen Pkw im gesamten Kalenderjahr geschätzt.

Insgesamt kann die Klägerin aufgrund der Schätzung Vorsteuern in Höhe von 9.106,42 Euro aus der Pkw-Anschaffung im Streitjahr abziehen.

Fazit

Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung einer sachgerechten Schätzung der Vorsteueraufteilung bei der Anschaffung eines Pkw, der für verschiedene Umsätze verwendet wird. Die Fahrleistung des Fahrzeugs kann dabei eine präzisere Grundlage für die Aufteilung bieten als der Umsatzschlüssel. Unternehmen sollten daher bei der Vorsteueraufteilung sorgfältig vorgehen und die relevanten gesetzlichen Bestimmungen beachten.


FG Baden-Württemberg vom 03.07.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


10.12.2025

BGH zum Referenzzins für Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen

Die vom OLG festgelegten Referenzzinsen gelten laut BGH als fair, ausgewogen und rechtlich zulässig. Sie benachteiligen weder Sparer noch Sparkassen.

weiterlesen
BGH zum Referenzzins für Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


09.12.2025

BFH zweifelt an der Europarechtskonformität des § 20 Abs. 2 AStG

Die jüngste Vorlage des BFH zu § 20 Abs. 2 AStG lenkt den Blick erneut auf die Frage, ob der zwingende Methodenwechsel ohne jede Entlastungsmöglichkeit mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist.

weiterlesen
BFH zweifelt an der Europarechtskonformität des § 20 Abs. 2 AStG

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.12.2025

Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Die EU macht ernst mit dem Bürokratieabbau: Parlament und Mitgliedstaaten haben sich auf eine deutliche Verschlankung der Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten geeinigt.

weiterlesen
Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank