Das International Accounting Standards Board (IASB) hat einige Änderungen an IFRS 3 vorgeschlagen, um die Verweise auf das Rahmenkonzept zu aktualisieren (IASB ED/2019/3 Reference to the Conceptual Framework – Proposed amendments to IFRS 3).
Die Änderungsvorschläge betreffen
- die Aktualisierung des IFRS 3, sodass sich dieser auf das aktuelle Rahmenkonzept 2018 bezieht,
- die Einführung einer Ausnahmeregelung in IFRS 3, wonach für separat erfasste Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten die Vorgaben von IAS 37 und IFRIC 21 und eben nicht die Regelungen des Rahmenkonzepts anzuwenden sind, sowie
- ein ausdrückliches Verbot für die Erfassung von Eventualforderungen in IFRS 3.
Stellungnahmen werden bis zum 27.09.2019 erbeten.
(WPK vom 14.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)