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11.12.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Vorjahresvergleich: Arbeitskosten um 2,4 Prozent höher

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Die Arbeitskosten im 3. Quartal 2015 lagen um 2,4 % höher als im 3. Quartal 2014.

In Deutschland sind die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde im Zeitraum vom dritten Quartal 2014 bis zum dritten Quartal 2015 kalenderbereinigt um 2,4 Prozent gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, blieben die Arbeitskosten im Vergleich zum Vorquartal saison- und kalenderbereinigt konstant.

Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Die Kosten für Bruttoverdienste erhöhten sich vom dritten Quartal 2014 bis zum dritten Quartal 2015 kalenderbereinigt um 2,3 Prozent, die Lohnnebenkosten stiegen um 2,5 Prozent.

EU-weiter Arbeitskostenanstieg um 1,9 Prozent.

Für das zweite Quartal 2015 liegen für alle 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) Veränderungsraten der Arbeitskosten im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich vor. Nach diesen Ergebnissen verteuerte sich in Deutschland eine Stunde Arbeit im Vergleich zum zweiten Quartal 2014 kalenderbereinigt um 3,0 Prozent. In der gesamten EU lag der durchschnittliche Anstieg der Arbeitskosten in diesem Zeitraum bei 1,9 Prozent. Die höchsten Wachstumsraten innerhalb der EU wiesen Lettland (+7,9 Prozent), Rumänien (+7,7 Prozent) und Bulgarien (+6,8 Prozent) auf. In Griechenland (-2,9 Prozent), Zypern (-1,2 Prozent) und Italien (-0,4 Prozent) waren die Arbeitskosten rückläufig. In Frankreich fiel der Anstieg der Arbeitskosten mit +1,5 Prozent nur halb so groß aus wie in Deutschland. Mit einem Anstieg von 0,1 Prozent blieben die Arbeitskosten in Belgien nahezu gleich.

(Statistisches Bundesamt, PM vom 09.12.2015/ Viola C. Didier)


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