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28.04.2016

Meldung, Steuerrecht

Vorerst keine steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus

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Noch viel beratungsbedarf beim Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus: Über eine Mietobergrenze als zusätzliche Voraussetzung für die Sonderabschreibung wird diskutiert.

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch die ursprüngliche geplante Beschlussfassung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus abgesetzt.

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD erklärten, es gebe noch Beratungsbedarf. Mit dem Gesetz soll der Mietwohnungsbau besonders in Gebieten mit angespannter Wohnungslage gefördert werden. Dazu soll eine Sonderabschreibungsmöglichkeit eingeführt werden. Die abschreibungsfähigen Herstellungskosten sollen nicht mehr als 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen. So soll die Herstellung hochpreisigen Wohnraums vermieden werden. Außerdem soll die Sonderabschreibung nicht flächendeckend, sondern nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten.

Weiterer Beratungsbedarf bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten

Von der SPD-Fraktion hieß es, nach der öffentlichen Anhörung gebe es Beratungsbedarf bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten und den Möglichkeiten der Nachverdichtung in bereits bebauten Gebieten. Es fehle im Gesetzentwurf auch eine Begrenzung der Mietpreise für die geförderten Objekte. Die CDU/CSU-Fraktion sprach von einer Komplexität des Themas. Es gehe nicht nur um die Frage der Nachverdichtung. Die CDU/CSU-Fraktion bekräftigte das Ziel, den Wohnungsbau zu fördern. Es gebe einen großen Bedarf an Wohnungen, auch durch Zuwanderung, der gedeckt werden müsse. Dazu reiche es nicht, Dachgeschosse auszubauen.

Kritik: Neubauten mit teuren Wohnungen

Aufgrund einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilte die Bundesregierung mit, sie erwarte von der Neuregelung, dass bereits in diesem Jahr 90.600 Mietwohnungsneubauten gefördert werden könnten. 2017 würden 104.100 Neubauten erwartet und 2018 156.500. Insgesamt würden somit gut 350.000 Wohneinheiten gefördert. Die Linksfraktion kritisierte den Entwurf. Das Ziel, günstigen Wohnraum zu schaffen, könne nicht erreicht werden. Die Steuergelder seien nicht gut angelegt, wenn damit nur Neubauten mit teuren Wohnungen geschaffen werden würden.

(Deutscher Bundestag, hib vom 27.04.2016 / Viola C. Didier)


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