05.10.2018

Meldung, Steuerrecht

Vorerst keine Abschaffung der Abgeltungsteuer

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Erst wenn der internationale Informationsaustausch über Finanzkonten etabliert ist, will die Bundesregierung Entscheidungen zur zukünftigen Ausgestaltung der Abgeltungsteuer machen. An diese Regelung des Koalitionsvertrages erinnert die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP.

In Deutschland wurde zum 01.01.2009 die Kapitalertragsteuer durch eine Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden, Erlöse aus Wertpapierverkäufen, Investmentfonds und Zertifikaten ersetzt (§ 32d EStG). Seither wird ein Steuersatz von 25 % direkt von den Banken an die Finanzverwaltung abgeführt. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer beabsichtigte der Gesetzgeber, Bürokratiekosten zu senken sowie Kapitalabflüsse zu reduzieren und einen Anreiz für Kapitalrückflüsse zu setzen. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer wurden die Steuerzahler und die Finanzbehörden entlastet.

Warten auf den Informationsaustausch

Das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Vorhaben, ausschließlich Zinseinkünfte von der Abgeltungsteuer auszuschließen, droht die Kapitalertragsbesteuerung nach Auffassung der FDP zu zersplittern und das Steuerrecht weiter zu verkomplizieren. Die Bundesregierung antwortet darauf, dass zunächst der automatische internationale Informationsaustausch über Finanzkonten etabliert sein muss. Erst dann wird die Bundesregierung Entscheidungen zur zukünftigen Ausgestaltung der Abgeltungsteuer treffen. Die Bundesregierung sieht zudem keinen Bedarf für eine Angleichung der Kapitalertragsteuer auf europäischer Ebene. Die Besteuerung obliege primär dem Ansässigkeitsstaat des Zahlungsempfängers.

(Dt. Bundestag, hib vom 02.10.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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