• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Vollmachtsdatenbank: Neues Vollmachtsformular des BMF

11.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Vollmachtsdatenbank: Neues Vollmachtsformular des BMF

Beitrag mit Bild

Liegen der bisherigen Vollmacht zeitliche und/oder sachliche Beschränkungen zugrunde, muss eine neue – nach dem aktuellen amtlichen Muster ausgestellte – Vollmacht eingeholt werden.

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 1. August 2016 ein neues amtliches Vollmachtsformular veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt müssen Nutzer der Vollmachtsdatenbank für jede Mandantenvollmacht zur Vertretung in Steuersachen das neue amtliche Vollmachtsformular verwenden.

Die am 01.08.2016 vom BMF veröffentlichten Formulare ersetzen den bislang geltenden Vordruck und sind ab sofort zugrunde zu legen. Vollmachten, die unter Verwendung der bisherigen Muster erteilt wurden, behalten jedoch auch weiterhin ihre Gültigkeit. Keiner neuen Bevollmächtigung bedarf es auch dann, soweit die unter Verwendung des bislang geltenden Formulars ausgestellten Vollmachten unbeschränkt erteilt wurden.

Wieso ein neues Vollmachtsformular?

Bereits seit längerem forciert die Finanzverwaltung im Zuge der Modernisierung eine Vereinheitlichung der IT-Programme der Länder. Mittels des Verfahrens GINSTER (Grundinformationsdienst Steuer), das Mitte 2017 in den Finanzämtern anlaufen soll, ist u. a. die Verwaltung der Stammdaten aller Steuerpflichtigen sowie deren Nutzung in anderen Verfahren vorgesehen.

Erweiterung des Nutzungsumfangs der Vollmachtsdatenbank

Damit einher geht eine Erweiterung des Nutzungsumfangs der Vollmachtsdatenbank (VDB). Diese steht dem Berufsstand zwar bereits seit 2014 zur Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzbehörde zur Verfügung, mangels weitergehender technischer Voraussetzungen seitens der Finanzverwaltung ist den Bevollmächtigten hieraus gegenwärtig jedoch lediglich der Abruf elektronischer Daten im Rahmen der Vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) möglich. Künftig soll dieser Zugriff um die Einsichtnahme in das Steuerkonto des Mandanten erweitert werden. Hierzu bedurfte es bislang einer gesonderten Vollmacht.

Das neue Vollmachtsformular wird in Kürze auch im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung bereitgestellt.

(WPK vom 09.08.2016/ DStV vom 10.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.09.2026

BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Auch bei einer Steuererstattung kann eine verspätet abgegebene Steuererklärung einen Verspätungszuschlag auslösen.

weiterlesen
BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


04.09.2026

Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?

Drohen durch einen Klinikstreik erhebliche Gefahren für Patienten, darf das Streikrecht durch einen ausreichend umfangreichen Notdienst eingeschränkt werden.

weiterlesen
Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht