• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Vollmachtsdatenbank: Neues Vollmachtsformular des BMF

11.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Vollmachtsdatenbank: Neues Vollmachtsformular des BMF

Beitrag mit Bild

Liegen der bisherigen Vollmacht zeitliche und/oder sachliche Beschränkungen zugrunde, muss eine neue – nach dem aktuellen amtlichen Muster ausgestellte – Vollmacht eingeholt werden.

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 1. August 2016 ein neues amtliches Vollmachtsformular veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt müssen Nutzer der Vollmachtsdatenbank für jede Mandantenvollmacht zur Vertretung in Steuersachen das neue amtliche Vollmachtsformular verwenden.

Die am 01.08.2016 vom BMF veröffentlichten Formulare ersetzen den bislang geltenden Vordruck und sind ab sofort zugrunde zu legen. Vollmachten, die unter Verwendung der bisherigen Muster erteilt wurden, behalten jedoch auch weiterhin ihre Gültigkeit. Keiner neuen Bevollmächtigung bedarf es auch dann, soweit die unter Verwendung des bislang geltenden Formulars ausgestellten Vollmachten unbeschränkt erteilt wurden.

Wieso ein neues Vollmachtsformular?

Bereits seit längerem forciert die Finanzverwaltung im Zuge der Modernisierung eine Vereinheitlichung der IT-Programme der Länder. Mittels des Verfahrens GINSTER (Grundinformationsdienst Steuer), das Mitte 2017 in den Finanzämtern anlaufen soll, ist u. a. die Verwaltung der Stammdaten aller Steuerpflichtigen sowie deren Nutzung in anderen Verfahren vorgesehen.

Erweiterung des Nutzungsumfangs der Vollmachtsdatenbank

Damit einher geht eine Erweiterung des Nutzungsumfangs der Vollmachtsdatenbank (VDB). Diese steht dem Berufsstand zwar bereits seit 2014 zur Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzbehörde zur Verfügung, mangels weitergehender technischer Voraussetzungen seitens der Finanzverwaltung ist den Bevollmächtigten hieraus gegenwärtig jedoch lediglich der Abruf elektronischer Daten im Rahmen der Vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) möglich. Künftig soll dieser Zugriff um die Einsichtnahme in das Steuerkonto des Mandanten erweitert werden. Hierzu bedurfte es bislang einer gesonderten Vollmacht.

Das neue Vollmachtsformular wird in Kürze auch im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung bereitgestellt.

(WPK vom 09.08.2016/ DStV vom 10.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


21.01.2026

20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Ostergeschenk über 20.000 € wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht als übliches Gelegenheitsgeschenk anerkannt und deshalb als schenkungsteuerpflichtig eingestuft.

weiterlesen
20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


21.01.2026

Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Die Gehaltsbudgets deutscher Unternehmen bleiben für das Jahr 2026 weitgehend stabil. Im Durchschnitt planen Arbeitgeber Gehaltssteigerungen von 3,4 bis 3,5%.

weiterlesen
Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


20.01.2026

Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitenden sollten Unternehmen die Frage nach dem anwendbaren Arbeitsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen und auch bei Änderung des Arbeitsortes erneut evaluieren.

weiterlesen
Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)