• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Vollmachtsdatenbank: Neues Vollmachtsformular des BMF

11.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Vollmachtsdatenbank: Neues Vollmachtsformular des BMF

Beitrag mit Bild

Liegen der bisherigen Vollmacht zeitliche und/oder sachliche Beschränkungen zugrunde, muss eine neue – nach dem aktuellen amtlichen Muster ausgestellte – Vollmacht eingeholt werden.

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 1. August 2016 ein neues amtliches Vollmachtsformular veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt müssen Nutzer der Vollmachtsdatenbank für jede Mandantenvollmacht zur Vertretung in Steuersachen das neue amtliche Vollmachtsformular verwenden.

Die am 01.08.2016 vom BMF veröffentlichten Formulare ersetzen den bislang geltenden Vordruck und sind ab sofort zugrunde zu legen. Vollmachten, die unter Verwendung der bisherigen Muster erteilt wurden, behalten jedoch auch weiterhin ihre Gültigkeit. Keiner neuen Bevollmächtigung bedarf es auch dann, soweit die unter Verwendung des bislang geltenden Formulars ausgestellten Vollmachten unbeschränkt erteilt wurden.

Wieso ein neues Vollmachtsformular?

Bereits seit längerem forciert die Finanzverwaltung im Zuge der Modernisierung eine Vereinheitlichung der IT-Programme der Länder. Mittels des Verfahrens GINSTER (Grundinformationsdienst Steuer), das Mitte 2017 in den Finanzämtern anlaufen soll, ist u. a. die Verwaltung der Stammdaten aller Steuerpflichtigen sowie deren Nutzung in anderen Verfahren vorgesehen.

Erweiterung des Nutzungsumfangs der Vollmachtsdatenbank

Damit einher geht eine Erweiterung des Nutzungsumfangs der Vollmachtsdatenbank (VDB). Diese steht dem Berufsstand zwar bereits seit 2014 zur Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzbehörde zur Verfügung, mangels weitergehender technischer Voraussetzungen seitens der Finanzverwaltung ist den Bevollmächtigten hieraus gegenwärtig jedoch lediglich der Abruf elektronischer Daten im Rahmen der Vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) möglich. Künftig soll dieser Zugriff um die Einsichtnahme in das Steuerkonto des Mandanten erweitert werden. Hierzu bedurfte es bislang einer gesonderten Vollmacht.

Das neue Vollmachtsformular wird in Kürze auch im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung bereitgestellt.

(WPK vom 09.08.2016/ DStV vom 10.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.12.2025

Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Die EU macht ernst mit dem Bürokratieabbau: Parlament und Mitgliedstaaten haben sich auf eine deutliche Verschlankung der Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten geeinigt.

weiterlesen
Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


09.12.2025

Grundsteuer: Ohne Mitwirkung kein Erfolg

Eigentümer müssen bei Einwänden gegen Grundsteuerbescheide aktiv mitwirken. Pauschale Verfassungsbedenken reichen nicht aus.

weiterlesen
Grundsteuer: Ohne Mitwirkung kein Erfolg

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


08.12.2025

OLG Düsseldorf rügt CO2-Werbung von Eurowings

Das OLG Düsseldorf hat Eurowings verboten, mit CO2-Kompensation zu werben, wenn dadurch der falsche Eindruck einer klimaneutralen Flugreise entsteht.

weiterlesen
OLG Düsseldorf rügt CO2-Werbung von Eurowings

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank