• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Volles Elterngeld für Personengesellschafter bei Gewinnverzicht

14.12.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Volles Elterngeld für Personengesellschafter bei Gewinnverzicht

Beitrag mit Bild

©PhotographyByMK/fotolia.com

Der im Steuerbescheid ausgewiesene Jahresgewinn ist bei einem Personengesellschafter nicht mehr anteilig im Elterngeldbezugszeitraum als Einkommen anzurechnen, wenn der Gesellschafter für diese Zeit auf seinen Gewinn verzichtet hat. Dies hat das Bundessozialgericht klargestellt.

Im Streitfall hatte die Klägerin mit ihrem Bruder eine Steuerkanzlei als Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführt. In einem Nachtrag zum Gesellschaftsvertrag war geregelt, dass ein wegen Elternzeit nicht beruflich tätiger Sozius keinen Gewinnanteil erhält. Die Klägerin wurde am 06.11.2014 Mutter einer Tochter. Nach den gesonderten Gewinnermittlungen der GbR betrug ihr Gewinnanteil in der anschließenden Elternzeit jeweils 0 %. Während dieser Zeit tätigte die Klägerin auch keine Entnahmen von ihrem Gesellschafterkonto.

Keine Zurechnung von fiktiven Einkünften

Der Beklagte berücksichtigte auf der Grundlage des Steuerbescheids für das Jahr 2013 einen anteiligen Gewinn im Bezugszeitraum und bewilligte der Klägerin deshalb lediglich Mindestelterngeld (in Höhe von 300 Euro monatlich). Sozialgericht und Landessozialgericht haben den Beklagten verurteilt, der Klägerin Elterngeld ohne Anrechnung von Einkommen im Bezugszeitraum zu gewähren (Höchstbetrag in Höhe von 1.800 Euro monatlich). Einen Rückgriff auf den Steuerbescheid und eine Zurechnung von fiktiven Einkünften sehe das Gesetz nicht vor.

BSG modifiziert bisherige Rechtsprechung

Der 10. Senat des Bundessozialgerichts hat die Vorinstanzen mit Urteil vom 13.12.2018 (B 10 EG 5/17 R) bestätigt und insoweit mit Blick auf die gesetzliche Neuregelung der Einkommensanrechnung durch das Elterngeldvollzugsvereinfachungsgesetz vom 10.09.2012 seine bisherige Rechtsprechung modifiziert, nach der der Jahresgewinn eines Gesellschafters auch dann anteilig als Einkommen in der Bezugszeit anzurechnen war, wenn der Gesellschafter auf seinen Gewinn in der Elternzeit verzichtet hatte (Urteil vom 21.06.2016 – B 10 EG 3/15 R, Randnummer 24).

(BSG, PM vom 13.12.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©zest_marina/fotolia.com


28.05.2026

BFH: Verfahrensruhe schließt Entschädigung meist aus

Wer einem Ruhen seines finanzgerichtlichen Verfahrens zustimmt, kann später nicht ohne Weiteres Entschädigung wegen langer Verfahrensdauer verlangen.

weiterlesen
BFH: Verfahrensruhe schließt Entschädigung meist aus

Steueboard

Jan-Eckhard Wegener


27.05.2026

Die steuerliche Zurechnung von Dividenden bei Nießbrauchrechten an Kapitalgesellschaftsanteilen

Mit Urteil vom 20.09.2024 (IX R 5/24) hat der BFH die steuerliche Behandlung nießbrauchbelasteter GmbH-Geschäftsanteile grundlegend neu geordnet.

weiterlesen
Die steuerliche Zurechnung von Dividenden bei Nießbrauchrechten an Kapitalgesellschaftsanteilen

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


27.05.2026

Fehlzeiten-Rekord: Verhaltenswandel als Hauptursache

Der Anstieg an Fehltagen liegt einerseits an häufigeren Atemwegserkrankungen und andererseits hat sich das Verhalten im Krankheitsfall geändert.

weiterlesen
Fehlzeiten-Rekord: Verhaltenswandel als Hauptursache
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht