Die Europäische Kommission hat die Schritte skizziert, die zur raschen Vollendung der Kapitalmarktunion zu ergreifen sind. Ziel dieses Vorzeigeprojekts der Juncker-Kommission ist es, Wachstum und Beschäftigung in Europa zu fördern.
Der Zweck der Kapitalmarktunion besteht darin, eine bessere Verbindung zwischen Sparvermögen und Investitionen herzustellen und das europäische Finanzsystem zu stärken, indem alternative Finanzierungsquellen erschlossen und mehr Optionen für kleine und institutionelle Anleger geschaffen werden. Die Kapitalmarktunion bildet eine zentrale Komponente der Investitionsoffensive der EU-Kommission, die jetzt dargelegt hat, welche Schritte nötig sind, damit die Kapitalmarktunion in der Praxis schnellstmöglich eine spürbare Wirkung erzielt.
Verbesserung des europäischen Geschäftsumfelds
Die Kommission ruft das Europäische Parlament und den Rat dazu auf, die Beschlussfassung über das erste Paket vorgeschlagener Maßnahmen zügig abzuschließen, und wird in Kürze das nächste Maßnahmenbündel vorlegen. Im vor einem Jahr vorgestellten Aktionsplan für die Kapitalmarktunion wurde aufgezeigt, was zu tun ist, um bis spätestens 2019 die Grundsteine für die Kapitalmarktunion zu legen. „Die Verbesserung des Geschäftsumfelds in den Mitgliedstaaten und der Abbau von Investitionshindernissen sind die wichtigsten Ziele des Investitionsplans“, erklärt der für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Jyrki Katainen. „Einige Schritte in diese Richtung haben wir bereits unternommen; beispielsweise können Versicherungsunternehmen jetzt leichter und kostengünstiger in langfristige Infrastrukturprojekte investieren. Wir werden die Umsetzung unseres Aktionsplans weiter vorantreiben und zählen darauf, dass die Mitgliedstaaten diese Dynamik durch die Umsetzung der notwenigen Reformen auf nationaler Ebene unterstützen.“
Vorschlag über Umstrukturierungen und Insolvenzen von Unternehmen
Die Kommission wird nun die nächsten Schlüsselmaßnahmen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion rasch vorantreiben. Seit Langem behindern Unterschiede bei den Insolvenzvorschriften die Entwicklung der Kapitalmärkte in der EU. Die Kommission wird in Kürze einen Vorschlag über Umstrukturierungen und Insolvenzen von Unternehmen vorlegen, um die Rückführung von Vermögenswerten zu beschleunigen und Unternehmen eine zweite Chance zu geben, wenn sie beim ersten Mal scheitern.
(Europäische Kommission, PM vom 14.09.2016/Viola C. Didier)