19.09.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Vollendung der Kapitalmarktunion in Sicht?

Beitrag mit Bild

Die Kapitalmarktunion stellt darauf ab, Unternehmen Zugang zu alternativen, vielfältigeren Finanzierungsquellen zu verschaffen. Zugleich sorgt sie für mehr Stabilität im europäischen Finanzsystem.

Die Europäische Kommission hat die Schritte skizziert, die zur raschen Vollendung der Kapitalmarktunion zu ergreifen sind. Ziel dieses Vorzeigeprojekts der Juncker-Kommission ist es, Wachstum und Beschäftigung in Europa zu fördern.

Der Zweck der Kapitalmarktunion besteht darin, eine bessere Verbindung zwischen Sparvermögen und Investitionen herzustellen und das europäische Finanzsystem zu stärken, indem alternative Finanzierungsquellen erschlossen und mehr Optionen für kleine und institutionelle Anleger geschaffen werden. Die Kapitalmarktunion bildet eine zentrale Komponente der Investitionsoffensive der EU-Kommission, die jetzt dargelegt hat, welche Schritte nötig sind, damit die Kapitalmarktunion in der Praxis schnellstmöglich eine spürbare Wirkung erzielt.

Verbesserung des europäischen Geschäftsumfelds

Die Kommission ruft das Europäische Parlament und den Rat dazu auf, die Beschlussfassung über das erste Paket vorgeschlagener Maßnahmen zügig abzuschließen, und wird in Kürze das nächste Maßnahmenbündel vorlegen. Im vor einem Jahr vorgestellten Aktionsplan für die Kapitalmarktunion wurde aufgezeigt, was zu tun ist, um bis spätestens 2019 die Grundsteine für die Kapitalmarktunion zu legen. „Die Verbesserung des Geschäftsumfelds in den Mitgliedstaaten und der Abbau von Investitionshindernissen sind die wichtigsten Ziele des Investitionsplans“, erklärt der für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Jyrki Katainen. „Einige Schritte in diese Richtung haben wir bereits unternommen; beispielsweise können Versicherungsunternehmen jetzt leichter und kostengünstiger in langfristige Infrastrukturprojekte investieren. Wir werden die Umsetzung unseres Aktionsplans weiter vorantreiben und zählen darauf, dass die Mitgliedstaaten diese Dynamik durch die Umsetzung der notwenigen Reformen auf nationaler Ebene unterstützen.“

Vorschlag über Umstrukturierungen und Insolvenzen von Unternehmen

Die Kommission wird nun die nächsten Schlüsselmaßnahmen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion rasch vorantreiben. Seit Langem behindern Unterschiede bei den Insolvenzvorschriften die Entwicklung der Kapitalmärkte in der EU. Die Kommission wird in Kürze einen Vorschlag über Umstrukturierungen und Insolvenzen von Unternehmen vorlegen, um die Rückführung von Vermögenswerten zu beschleunigen und Unternehmen eine zweite Chance zu geben, wenn sie beim ersten Mal scheitern.

(Europäische Kommission, PM vom 14.09.2016/Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)