• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Viertagewoche: Vollzeitkräfte nicht erschöpfter als Teilzeitkräfte

12.03.2025

Arbeitsrecht, Meldung

Viertagewoche: Vollzeitkräfte nicht erschöpfter als Teilzeitkräfte

Über die Viertagewoche wird weiterhin kontrovers diskutiert. Eine kürzere Arbeitszeit fördere die Gesundheit, so die Befürworter. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt jedoch: Vollzeitkräfte sind weder häufiger erschöpft noch bewerten sie ihre Arbeit schlechter als Teilzeitkräfte.

Beitrag mit Bild

©liudmilachernetska/123rf.com

Weniger Arbeiten für das gleiche Gehalt klingt attraktiv. Doch die Meinungen in Deutschland gehen auseinander, wenn es um die Einführung der Viertagewoche geht. Die einen erhoffen sich zufriedenere und gesündere Mitarbeiter. Die anderen hingegen sehen wirtschaftliche Nachteile und einen noch größeren Fachkräftemangel. IW-Wissenschaftler haben analysiert, wie sich die Länge der Arbeitszeit auf das Wohlbefinden der Mitarbeiter auswirkt. Die Analyse auf Basis der BAuA-Arbeitszeiterhebung zeigt: Nicht allein die Arbeitszeitlänge entscheidet darüber, wie erschöpft sich Beschäftigte am Ende eines Arbeitstages fühlen. Wichtiger sind vielmehr der persönliche Handlungsspielraum und das soziale Miteinander.

Beschäftigte mit mehr als 48 Stunden Arbeitszeit fühlen sich häufiger erschöpft

So fühlen sich Personen, die in Vollzeit arbeiten, nicht erschöpfter als Teilzeitkräfte: Fast 38 % der Vollzeitbeschäftigten geben an, sich häufig körperlich erschöpft zu fühlen. Bei Teilzeitbeschäftigen sind es 42 %. Auch die Arbeitszufriedenheit ist mit 93 % bei Teilzeitkräften und 91 % bei Vollzeitbeschäftigten auf einem ähnlich hohen Niveau. Berücksichtigt man weitere Merkmale der Person, des Haushalts und des Arbeitsplatzes, sind auch hier die Unterschiede bei Vollzeit- und Teilzeitkräften gering. Deutlich häufiger tritt körperliche und emotionale Erschöpfung bei denjenigen 12 % der Beschäftigten auf, die mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Ob sich Mitarbeiter ausgelaugt fühlen, hängt jedoch nicht nur von der reinen Arbeitszeit ab, sondern auch von der Gestaltung ihres Arbeitsumfeldes.

Flexibilität statt Arbeitszeitverkürzung

„Die Verkürzung der Arbeitszeit ist kein wirksames Mittel zur Gesundheitsförderung von Mitarbeitern – angesichts des demografischen Wandels ist es sogar das falsche Signal. Um unseren Wohlstand zu sichern, müssen wir längere Arbeitszeiten wieder attraktiver machen“, sagt IW-Expertin Andrea Hammermann. Der Schlüssel liege in flexiblen Arbeitsmodellen, die private Bedürfnisse besser berücksichtigen und den Mitarbeitern mehr Handlungsspielräume bieten.


IW Köln vom 10.03.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Interview

Dr. Heiko Haller


01.04.2026

„Die Kritik hat Spuren hinterlassen“: Steht die internationale Schiedsgerichtsbarkeit vor einem Wendepunkt?

Schiedsverfahren werden politischer, digitaler und komplexer – Unternehmen müssen ihre Strategie frühzeitig anpassen, rät Dr. Heiko Haller.

weiterlesen
„Die Kritik hat Spuren hinterlassen“: Steht die internationale Schiedsgerichtsbarkeit vor einem Wendepunkt?

Meldung

©Jürgen Fälchle/fotolia.com


01.04.2026

Ehegattensplitting: Was eine Reform unterm Strich bedeutet

Eine Splitting-Reform belastet vor allem Alleinverdiener, bringt aber wohl nur begrenzte Arbeitsmarkteffekte, zeigt eine aktuelle IW-Berechnung.

weiterlesen
Ehegattensplitting: Was eine Reform unterm Strich bedeutet
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)