• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Vier von zehn Unternehmen erlauben Arbeit im Homeoffice

28.02.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Vier von zehn Unternehmen erlauben Arbeit im Homeoffice

Beitrag mit Bild

©agcreativelab/fotolia.com

Das Homeoffice wird in immer mehr Unternehmen zum Alltag. Vier von zehn Arbeitgebern (39 %) lassen ihre Mitarbeiter ganz oder teilweise von zu Hause aus arbeiten. Innerhalb eines Jahres stieg damit der Anteil um 9 %. Das ist das Ergebnis einer Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Der Trend „Homeoffice“ wird sich auch in Zukunft fortsetzen. Jedes zweite Unternehmen (51 %) erwartet, dass der Anteil der Homeoffice-Mitarbeiter in den kommenden fünf bis zehn Jahren weiter steigen wird. 46 % gehen von einer konstanten Entwicklung aus. „Digitale Technologien erlauben es, zu jeder Zeit und von jedem Ort aus zu arbeiten. Homeoffice wird in den Unternehmen zum Standard, und dafür braucht es klare Regeln“, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Von den Unternehmen ist Vertrauen gefordert, von den Mitarbeitern Selbstorganisation und auch Selbstdisziplin.“

Pro und Contra

Gegen Homeoffice entscheiden sich Unternehmen aus verschiedenen Gründen. Zwei Drittel (67 %) geben an, dass Homeoffice nicht für alle Mitarbeiter möglich sei und niemand ungleich behandelt werden dürfe. Mehr als die Hälfte (56 %) meint, dass ohne direkten Austausch mit Kollegen die Produktivität sinke. Jedes zweite Unternehmen (52 %) sagt, dass Homeoffice generell nicht vorgesehen sei. Für gut jedes dritte Unternehmen (35 %) sprechen Arbeitsschutzbestimmungen gegen Homeoffice, fast ebenso viele (32 %) befürchten, dass die Arbeitszeit so nicht zu kontrollieren sei. Eine geringere Rolle spielen die Kosten der technischen Ausstattung (18 %), die Gewährleistung der Datensicherheit (18 %) und Sorgen vor einer abnehmenden Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen (15 %).

Klare Regeln für die Heimarbeit

„Flexibles Arbeiten im Homeoffice ist ganz oben auf der Wunschliste vieler Arbeitnehmer, um Beruf, Familie und Freizeit besser zu vereinbaren. Allerdings stehen der selbstbestimmten Arbeitszeitgestaltung gesetzliche Hürden wie der zu starre Acht-Stunden-Arbeitstag und die elfstündige Mindestruhezeit entgegen“, so Rohleder. Bitkom rät Unternehmen, klare Regeln für die Heimarbeit zu formulieren und über Rechtslage und Gesundheitsschutz aufzuklären. Produktivität im Homeoffice setzt voraus, dass Arbeitnehmer zu Hause eine gute Arbeitsumgebung schaffen, Prioritäten setzen können und ein hohes Maß an Eigenverantwortung aufbringen. Bei der Entwicklung solcher Fähigkeiten sollte sie ihr Arbeitgeber gerade in der Anfangsphase unterstützen.

(Bitkom, PM vom 26.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Emanuel Benning


10.07.2026

Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Steuerliche Fragen der Nachfolgeplanung finden sich häufig im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie im Ertragsteuerrecht vor dem Finanzgericht wieder. Hiervon macht ein aktuelles Urteil des FG Baden-Württemberg eine Ausnahme – und ist für die Arbeit der Berater aber nicht minder relevant.

weiterlesen
Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Meldung

Der Betrieb


10.07.2026

Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Das OLG Köln hat eine Werbung der Lufthansa untersagt, dass nachhaltiger Flugkraftstoff die Emissionen des konkret gebuchten Fluges reduziere.

weiterlesen
Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


10.07.2026

Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht

Besonders stark zugenommen haben Rechtsstreitigkeiten neben dem Arbeitsrecht auch im Lebensbereich Miete und Wohnen.

weiterlesen
Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht