17.02.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Videoüberwachung nicht nur bei Straftaten

Beitrag mit Bild

Die Entscheidung ist jenseits des konkreten Falls von großer Bedeutung für die Praxis.

Die Videoüberwachung im Betrieb wirft häufig komplizierte Rechtsfragen auch und führt meist zu Streitigkeiten. Nun hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Verwertung eines „Zufallsfundes“ aus einer nach § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG gerechtfertigten verdeckten Videoüberwachung zulässig kann sein.

Das BAG hat mit Urteil vom 22.09.2016 (Az. 2 AZR 848/15) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Ermittlungs- und Kontrollmaßnahmen des Arbeitgebers auch ohne Kenntnis der betroffenen Arbeitnehmer zulässig und gerichtsverwertbar sind. Seine Entscheidung befasst sich unmittelbar „nur“ mit Videoüberwachung, dürfte jedoch auch unmittelbar auf andere Formen der Mitarbeiterkontrolle übertragbar sein. Sie bietet Arbeitgebern die dringend benötigte Rechtssicherheit für interne Untersuchungen und Compliance-Prozesse.

Welche Rolle spielt das Urteil in der Praxis?

Worum es genau in dem Urteil ging und wie Arbeitgeber unangenehme Überraschungen im Prozess vermeiden können, erklärt RA/FAArbR Dr. Till Hoffmann-Remy in seiner Kurzkommentierung „Gerichtsverwertbare Videoüberwachung im Betrieb nicht nur bei Straftaten“. Sie finden den Beitrag unter Dokumentennummer DB1228182.


Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


06.03.2026

ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Eine aktuelle Analyse zeigt, dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS noch in einer frühen Entwicklungsphase befindet.

weiterlesen
ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Meldung

diyanadimitrova/123rf.com


06.03.2026

Zur betrieblichen Veranlassung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Wird ein Darlehen allein wegen eines Immobilienverkaufs vorzeitig abgelöst, gilt die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich als Teil des Veräußerungsvorgangs.

weiterlesen
Zur betrieblichen Veranlassung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)