17.02.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Videoüberwachung nicht nur bei Straftaten

Beitrag mit Bild

Die Entscheidung ist jenseits des konkreten Falls von großer Bedeutung für die Praxis.

Die Videoüberwachung im Betrieb wirft häufig komplizierte Rechtsfragen auch und führt meist zu Streitigkeiten. Nun hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Verwertung eines „Zufallsfundes“ aus einer nach § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG gerechtfertigten verdeckten Videoüberwachung zulässig kann sein.

Das BAG hat mit Urteil vom 22.09.2016 (Az. 2 AZR 848/15) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Ermittlungs- und Kontrollmaßnahmen des Arbeitgebers auch ohne Kenntnis der betroffenen Arbeitnehmer zulässig und gerichtsverwertbar sind. Seine Entscheidung befasst sich unmittelbar „nur“ mit Videoüberwachung, dürfte jedoch auch unmittelbar auf andere Formen der Mitarbeiterkontrolle übertragbar sein. Sie bietet Arbeitgebern die dringend benötigte Rechtssicherheit für interne Untersuchungen und Compliance-Prozesse.

Welche Rolle spielt das Urteil in der Praxis?

Worum es genau in dem Urteil ging und wie Arbeitgeber unangenehme Überraschungen im Prozess vermeiden können, erklärt RA/FAArbR Dr. Till Hoffmann-Remy in seiner Kurzkommentierung „Gerichtsverwertbare Videoüberwachung im Betrieb nicht nur bei Straftaten“. Sie finden den Beitrag unter Dokumentennummer DB1228182.


Weitere Meldungen


Meldung

©Travis/fotolia.com


26.01.2026

Bitcoin: Zur Besteuerung von Einkünften aus Krypto-Lending

Das Finanzgericht Köln hat klargestellt, dass beim Krypto-Lending von Bitcoin keine Kapitalforderungen im Sinne des EStG vorliegen.

weiterlesen
Bitcoin: Zur Besteuerung von Einkünften aus Krypto-Lending

Meldung

© Bacho Foto/fotolia.com


26.01.2026

Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa

Die EU hat die Schwellenwerte für die Prüfungspflicht angepasst, um der Inflation Rechnung zu tragen; viele Länder sind dieser Anhebung gefolgt.

weiterlesen
Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa

Steuerboard

Vincent Walch


23.01.2026

Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Mit Urteil vom 04.12.2025 (4 K 1564/24) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20.000 € kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt und somit nicht steuerbefreit ist.

weiterlesen
Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)