07.06.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Verwahrentgelte vor dem BGH

Immer mehr Banken haben Verwahrentgelte eingeführt, die in Form von negativen Zinsen erhoben wurden. Hiervon betroffen waren insbesondere Giro- und Tagesgeldkonten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Entgelte für unzulässig und führt bundesweit mehrere Klageverfahren. Eines dieser Verfahren liegt nun beim BGH.

Beitrag mit Bild

©blende11/fotolia.com

Seit der Einführung von Verwahrentgelten haben sich immer wieder Verbraucher:innen darüber bei den Verbraucherzentralen beschwert. Die Beschwerden wurden im Rahmen der Marktbeobachtung ausgewertet. Im Jahr 2021 hat der vzbv in mehreren Fällen Klagen gegen Kreditinstitute aufgrund von Verwahrentgelten erhoben. Im März und April 2023 fällten drei Gerichte ihre Urteile dazu.

OLG Düsseldorf und LG München halten Verwahrentgelte für zulässig

Das Oberlandesgericht Düsseldorf und das Landgericht München halten Verwahrentgelte für zulässig. Beide Gerichte begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Inhalt der Klausel in Bezug auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich nicht geprüft werden könne. Bei der sogenannten unregelmäßigen Verwahrung der Einlagen handele es sich um eine Hauptleistung, die der Überprüfung nicht zugänglich sei. In dem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf geht es darüber hinaus noch um einen Antrag des vzbv, den betroffenen Verbraucher:innen die vereinnahmten Verwahrentgelte zurückzuzahlen. Gegen das Urteil des LG München hat der vzbv Berufung und gegen das Urteil des OLG Düsseldorf Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.

Gerichte oft nicht einer Meinung

Das Oberlandesgericht Köln hingegen untersagte der Sparkasse KölnBonn eine Klausel zur Erhebung von Verwahrentgelten. Das Gericht in Köln erklärte die Klausel aus Transparenzgründen für unwirksam, da der verwendete Begriff „Einlagefazilität“ für Verbraucher nicht verständlich sei. Mit der grundsätzlichen Wirksamkeit einer solchen Klausel setzte sich das Gericht nicht auseinander.

In weiteren Fällen hatte der vzbv erfolgreich gegen Verwahrentgelte geklagt, wie etwa vor dem Landgericht Berlin gegen die Sparda-Bank Berlin, jüngst auch in einem weiteren Fall, in dem unter anderem Formulare über die Vereinbarung von Verwahrentgelten an die Kund:innen verschickt wurden, die diese unterzeichnen sollten. Auch klagte der vzbv erfolgreich vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gegen die Raiffeisen – meine Bank eG. Sämtliche dieser Verfahren befinden sich momentan in der Berufungsinstanz.

Weg für BGH-Entscheidung frei

Durch die unterschiedliche Rechtsprechung bleibt für Verbraucher:innen eine Ungewissheit bestehen. „Der vzbv ist vor den meisten Landgerichten mit seiner Auffassung durchgedrungen, dass Verwahrentgelte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute unzulässig sind. Nun besteht die Chance, dass der BGH hier ein Grundsatzurteil fällt und Verbraucher:innen Klarheit verschafft. Der Weg dafür ist geebnet“, so vzbv-Vorständin Ramona Pop.


vzbv vom 07.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


23.01.2026

Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Mit Urteil vom 04.12.2025 (4 K 1564/24) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20.000 € kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt und somit nicht steuerbefreit ist.

weiterlesen
Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Meldung

©jat306/fotolia.com


23.01.2026

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Durch die gezielte Abschaffung von Berichtspflichten sollen sowohl Unternehmen als auch Behörden deutlich entlastet werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


23.01.2026

KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier

Fachkräfteengpässe treffen KMU besonders stark, insbesondere in Berufen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.

weiterlesen
KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)