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04.04.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Vertrauensdienstegesetz: eIDAS-Durchführungsgesetz verabschiedet

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Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Durchführung der eIDAS-Verordnung der EU verabschiedet. Das Herzstück dieses Artikelgesetzes, das „Vertrauensdienstegesetz“, erleichtert die Nutzung elektronischer Vertrauensdienste, wie z. B. die „digitale Unterschrift“.

Elektronische Vertrauensdienste bieten ein technisch hohes Sicherheitsniveau, eine hohe juristische Beweiskraft und sie ermöglichen es Bürgern, Behörden und Unternehmen, EU-weit Geschäfte und E-Government-Leistungen kostengünstig, einfach handhabbar und papierlos abzuwickeln. Bekanntester Vertrauensdienst ist die seit Jahren als „digitale Unterschrift“ verwendete elektronische Signatur. Mit eIDAS kommen weitere hinzu: Das elektronische Siegel, der elektronische Zeitstempel, elektronische Zustelldienste und Webseitenzertifikate.

Entlastung für Unternehmen

„Die Digitalisierung braucht sichere Identitäten. Mit dem Vertrauensdienstegesetz gehen wir hier einen großen Schritt voran“, erklärt Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries. „Ein elektronisch signierter Kaufvertrag muss auch im EU-Ausland so behandelt werden, als wäre er handschriftlich unterzeichnet. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einem starken digitalen Binnenmarkt. Wir entlasten die Menschen und die Unternehmen damit von Bürokratie, denn viele Behördengänge und Briefe können künftig durch elektronische Kommunikation ersetzt werden.“

(BMWi, PM vom 29.03.2017/ Viola C. Didier)


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