Das Bundeskartellamt (BKartA) hat die letzten drei offenen Verfahren wegen vertikaler Preisbindung im Lebensmittelhandel abgeschlossen. Gegen die Edeka Handelsgesellschaft Nord mbH, Neumünster und die Edeka Handelsgesellschaft Hessenring mbH, Melsungen wurden Bußgelder in einer Gesamthöhe von 18,3 Mio. Euro verhängt.
Das BKartA hat festgestellt, dass die beiden regionalen Handelsunternehmen an Absprachen über die Ladenpreisgestaltung bei Bierprodukten in den Jahren 2006 bis 2009 beteiligt waren. Gegen die Bescheide kann noch Einspruch eingelegt werden, über den dann das OLG Düsseldorf entscheiden würde. Wegen Absprachen zwischen der Brauerei Anheuser Busch InBev Germany Holding GmbH, Bremen, und verschiedenen Händlern wurden damit insgesamt Bußgelder i.H.v. rund 112 Mio. Euro gegen elf Unternehmen verhängt. Die Ermittlungen gegen ein weiteres Unternehmen, die wegen des Verdachts auf vertikale Preisabsprachen für bestimmte Süßwarenprodukte eingeleitet wurden, seien aus Ermessensgründen eingestellt worden.
Verbotene Preispraktiken in vielen Produktbereichen
Beim Vertikalfall handele es sich um einen der umfangreichsten Verfahrenskomplexe in der Praxis des BKartA. Der Fall umfasse eine Vielzahl von Bußgeldverfahren, in denen gegen Lebensmittelhersteller und -händler wegen vertikaler Preisbindungen ermittelt wurde. Bundesweite Durchsuchungen im Januar 2010 hätten sich noch auf die Warenbereiche Süßwaren, Kaffee und Tiernahrung konzentriert. Nachdem sich aus Zufallsfunden oder durch Beiträge kooperationswilliger Unternehmen zusätzliche Hinweise ergeben hatten, seien mit Bier, Körperpflegeprodukten und Babynahrung und -kosmetik weitere Warengruppen hinzugekommen. Insgesamt seien im Vertikalfall 38 Einzelgeldbußen gegen 27 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von 260,5 Mio. Euro verhängt worden.
Horizontale Absprachen mit vertikaler Preisbindung
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts führt aus, dass in dem nun abgeschlossenen Vertikalfall das Bundeskartellamt klar verbotene, verbraucherschädliche Preispraktiken in wichtigen Produktbereichen sanktioniert und Bußgelder gegen beteiligte Händler und Markenhersteller verhängt habe. Das Gros der im Vertikalfall verhängten Geldbußen beträfe Verstöße in den Warengruppen Süßwaren, Kaffee und Bier. Hier sei es zu der besonders wettbewerbs- und verbraucherschädlichen Konstellation gekommen, dass – vom BKartA ebenfalls sanktionierte – horizontale Absprachen der Hersteller untereinander mit einer vertikalen Preisbindung unter Beteiligung namhafter Einzelhändler einhergingen. Bedingt durch die unterschiedliche Schwere der jeweiligen Taten und der Beiträge der einzelnen Unternehmen hierzu, unterschieden sich die Einzelgeldbußen erheblich.
(BKartA, PM vom 15.12.2016 / Viola C. Didier)